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Widmer Hans · Nationalrat · 2007-03-22

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-22

Wortprotokoll

Unseres Erachtens ist dieser Einzelantrag sehr moderat. Ich möchte zuerst einfach einmal sagen, was wir wollen. Angehörige der Armee können beim Ausscheiden aus der Armee die persönliche Waffe zum Eigengebrauch in einer zivilen Ausführung zu Marktpreisen erwerben. Sie können das! Ich bitte jene, die dann diesen Antrag bekämpfen, das zur Kenntnis zu nehmen. Wir wollen allerdings Voraussetzungen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines Waffenerwerbsscheins und einer mindestens fünfjährigen aktiven Mitgliedschaft in einem Schützenverein - wir führen den Schützenvereinen eigentlich noch Mitglieder zu mit dieser Voraussetzung. Eine weitere Voraussetzung ist dann auch die andauernde aktive Pflege des Schiesssports. Ein Weiterverkauf an Dritte ist ausgeschlossen. Das wollen wir. Wir wollen die Hürde höher setzen und nicht einfach jenen, die sich überhaupt nicht interessieren und keinen Umgang mit Waffen haben, diese nach Hause geben lassen. Das ist mal unser Anliegen.

Denken Sie daran: Die Schweizer Armee hat in den letzten Jahrzehnten über 1,4 Millionen moderne Ordonnanzwaffen zum privaten Besitz abgegeben und dazu noch weitere 282 000 Ordonnanzwaffen leihweise abgegeben. Diese privatisierten Ordonnanzwaffen machen mehr als zwei Drittel des Gesamtbestandes von über 2,2 Millionen modernen Schusswaffen aus, die sich heute in Schweizer Haushalten befinden. Das ist doch beeindruckend.

Der grösste Teil dieser Ordonnanzwaffen liegt in Kellern und Estrichen unbenutzt herum und hat weder für den Schiesssport noch für die Jagd irgendeine Funktion. Wir haben es vorhin gehört: Die hohe Verfügbarkeit dieser Waffen erhöht auch das Risiko, dass Suizidversuche tödlich enden, und bildet namentlich auch bei häuslicher Gewalt ein nichtakzeptierbares Potenzial an Bedrohung. Ich habe es bereits gesagt: Die Schwelle für die Überlassung der persönlichen Waffe beim Ausscheiden aus der Armee ist heute eindeutig zu niedrig. Die Hälfte der Kantone hat in der Vernehmlassung anno 2006 einen Waffenerwerbsschein als Mindesterfordernis gefordert. Der Bundesrat entschied sich dann am 8. November 2006 trotzdem für ein System auf der Grundlage einer sehr harmlosen Selbstdeklaration.

Die Waffe soll nur gegen einen Waffenerwerbsschein abgegeben werden, nur zum Eigengebrauch und nur beim Nachweis einer ausreichend langen und weiter gepflegten Schiesssporttätigkeit. Das ist uns ebenfalls wichtig bei dieser Forderung. Wird diese Schiesssporttätigkeit aufgegeben, dann soll auch die Waffe wieder zurückgegeben werden, denn sie hat ja keine Funktion mehr. Ein Verkauf an Dritte ist auszuschliessen. Es ist zu verhindern, dass die persönliche Waffe zu einer blossen Handelsware wird. Die Preise zur Überlassung der persönlichen Waffe sind mit 30 Franken für Pistolen, mit 60 Franken für das Sturmgewehr 57 und mit 100 Franken für das Sturmgewehr 90 viel zu niedrig. Ein Sturmgewehr 90 kostet neu 3400 Franken und in einer einfacheren Ausführung etwa 2850 Franken. Die Occasionspreise bewegen sich um 1400 Franken herum. Ich möchte jetzt nicht eine Geschichte darüber erzählen, wie der ganze Markt funktioniert. Ich möchte einfach sagen: Es liegt nicht im Interesse des Staates, Waffen zu Discountpreisen abzugeben und auf diesem Weg den Occasionsmarkt für Waffen zu alimentieren.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, dem moderaten Antrag zuzustimmen.