Leuenberger Ernst · Ständerat · 2006-06-21
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-21
Wortprotokoll
Wir müssen uns nun entscheiden, ob wir Gesetzgebung machen wollen, einen Bundesbeschluss verfassen, der ab dem 1. Januar 2007 durch eine Verwaltung umgesetzt werden kann, oder ob wir, eher im moralischen Sinne, Ermahnungen und Appelle erlassen wollen. Ich bin immer für Appelle und mache ja das ganze Jahr fast nichts anderes.
Wir haben hier ein Subventionsgesetz vor uns; und das Bundesamt für Verkehr, ich nenne es, wird ab Neujahr 2007 Gesuche auf dem Tisch haben von Bahnen, von KTU, die Beiträge möchten für Substanzerhalt, Betrieb usw. Nun wird diese Verwaltung, die eine getreue Verwaltung ist und das macht, was Parlament und Regierung beschliessen, konfrontiert sein mit dem Satz aus Absatz 1bis: "Für Strecken, die längerfristig stillzulegen sind, dürfen keine wertvermehrenden Investitionen oder sonst vermeidbare Aufwendungen getätigt werden." Das ist an sich ein klarer Satz. Aber in der Kommission, als wir den Antragsteller fragten, welche Linien das betreffe, weil die Verwaltung das dann am 2. oder 3. Januar wissen muss, war Schweigen im Walde, kam keine Antwort. Es wurde kein einziges konkretes Beispiel genannt. Ich muss heute den Departementschef, Herrn Bundespräsident Leuenberger, fragen: Welche Anweisungen werden Sie Ihrer Verwaltung geben, was sie ab Neujahr 2007 mit diesem Satz anzustellen hat? Ich vermute, dieser Satz ist gar nicht umsetzbar.
Wie wenn das noch nicht genügen würde, kommen noch die Kantone mit ihrem Brief. Ich lese ihn nicht mit der genau gleichen Brille wie der Herr Kommissionspräsident. Ich muss Ihnen sagen: Ich empfinde es eher als ein leises An-den-Ohren-Ziehen für unsere Kommission, wenn da geschrieben wird, der Bund habe gar keine Kompetenz, Linienstilllegungen festzustellen. Wörtlich: "Dieser besitzt indessen nicht die Kompetenz, über Stilllegungen zu beschliessen und/oder eine entsprechende Liste aufzustellen." Die Kantone behaupten also, der Bund habe nicht einmal die Kompetenz, eine Liste der längerfristig stillzulegenden Linien aufzustellen. Aber ab Neujahr würde der Bund diese Liste brauchen, damit die Verwaltung getreu handeln kann. Und die Kantone fahren weiter, und das ist jetzt das An-den-Ohren-Ziehen: "Somit handelt es sich um eine formale Ermahnung der Kantone und der KTU, ihre Investitionen und die Beiträge des Bundes danach auszurichten. Diese Ermahnung wird entgegengenommen." Das ist ja alles gut und recht. Aber wir haben hier - ich habe es vorhin gesagt, und ich wiederhole es - Klarheit zu schaffen in Gesetzen und Bundesbeschlüssen. Wir haben eindeutige Formulierungen zu wählen, die als Handlungsanweisungen an die Regierung und an die Verwaltung auch taugen. Und wir haben alles zu vermeiden, was eher nebulös Unsicherheit schafft.
Jetzt noch zum ganz schwierigen Kapitel: Es kann ja sein, dass es Linien geben wird, die einzustellen sind - Eisenbahn ist etwas Lebendiges, und was lebendig ist, stirbt auch einmal. Aber darüber ist seriös - beispielsweise dann im Rahmen der Bahnreform 2 - mit den Kantonen zu diskutieren. Das kann nicht mit einer Handlungsanweisung an die Verwaltung geschehen. Das ist eigentlich ein Abschieben an die Verwaltung, obschon wir dazu gar nicht kompetent sind.
Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Kommissionsmehrheit, die nicht eine schrecklich breite Kommissionsmehrheit ist, auf diesen Zusatz verzichtet hätte. Aber ich stelle fest, dass sie nicht darauf verzichtet.
Deshalb bitte ich den Rat, diesen Absatz 1bis zu streichen. Der erste Satz ist selbstverständlich, womit er nicht besonders erwähnt zu werden braucht. Der zweite Satz schafft so viel Unklarheit, dass wir das unserer Regierung und Verwaltung nicht zumuten dürfen.