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Kuprecht Alex · Ständerat · 2006-06-22

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-22

Wortprotokoll

Die IV ist, zusammen mit der beruflichen Vorsorge und der Unfallversicherung, der wichtigste Leistungsträger für einkommenserhaltende und damit existenzsichernde Renten bei einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Ihre laufende Rechnung hat sich in den vergangenen zehn bis zwölf Jahren aber auf dramatische Art und Weise verschlechtert und verursacht ein jährliches Defizit in Milliardenhöhe. Rund 80 Prozent der IV-Fälle sind durch Krankheit verursacht. Die Zahl der aus psychischen Gründen dauerhaft Erwerbsunfähigen ist in den vergangenen Jahren exorbitant gestiegen. Sie hat ein Ausmass angenommen, das einerseits zweifelhaft ist und andererseits im Gleichschritt mit der Zunahme psychisch behandelnder Ärzte und der abflauenden Konjunktur wächst.

Schon in ein bis zwei Jahren wird die aufgelaufene Schuld der IV zulasten des Ausgleichsfonds weit über 12 Milliarden Franken ausmachen. Die ständige Defizitdeckung mit Mitteln aus dem AHV-, IV- und EO-Fonds raubt dem Altersvorsorgewerk die in Zukunft notwendig werdenden Mittel. Die gemäss Gesetz notwendige Höhe von einer Jahresausgabe ist schon heute aufs Massivste unterschritten. Das ist eine völlig inakzeptable Situation. Der Handlungsbedarf bei der IV ist deshalb dringend, und die strukturellen Massnahmen und Korrekturen müssen jetzt zwingend an die Hand genommen werden. Andernfalls droht die IV das Sozialwerk der Altersrenten ebenfalls mit in den Abgrund zu ziehen.

Die vorliegende Revisionsbotschaft zielt im Besonderen darauf ab, dem eigentlichen Ziel, nämlich der Reintegration in den Arbeitsprozess vor der Ausrichtung einer dauerhaften Rente, zum Durchbruch zu verhelfen. Das setzt allerdings voraus, dass eine mögliche dauerhafte körperliche oder psychische Beeinträchtigung und damit eine Einschränkung der beruflichen Erwerbsfähigkeit möglichst frühzeitig erkannt wird. Die Voraussetzung für eine Früherkennung ist allerdings, dass die vorgelagerten Versicherungseinrichtungen und Leistungserbringer relativ früh mit den Abklärungen hinsichtlich des Risikos einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit beginnen. Der Daten- und Informationsaustausch wird so zu einem wesentlichen Faktor für die frühzeitige und gemeinsame Koordination der schadenmindernden Massnahmen, mit dem Ziel, die betroffenen Personen so kurz wie möglich vom Arbeitsprozess fern zu halten und mit geeigneten Reintegrationsmassnahmen teilweise oder vollständig in den Arbeitsprozess zurückzuführen.

Die vorliegende Gesetzesrevision beinhaltet derartige Instrumente zur Verbesserung solcher Rückführungshilfen, sowohl auf der Arbeitnehmerseite als auch auf der Arbeitgeberseite, durch Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen für krankheitsbedingt reduziert leistungsfähige Mitmenschen. Dem Datenaustausch kommt deshalb eine zentrale Rolle zu.

Das Ziel der Reduktion der Zahl der künftigen, neuen Rentenbezüger muss unter allen Umständen erreicht werden, denn nur so wird sich die Rechnung der IV verbessern lassen. Dies ist also der Schlüssel für die Revision der todkranken Invalidenversicherung. Gelingt dies nicht, so wird zwingend in der 6. IV-Revision über weit drastischere Massnahmen, die dann wirklich "ans Lebendige" gehen, diskutiert und entschieden werden müssen. Wir haben also mit diesen materiellen Massnahmen die Chance, einen wesentlichen Schritt zur Verbesserung der heutigen Situation zu machen.

Ausgeklammert in der heutigen Botschaft ist - meines Erachtens zu Recht - die zusätzliche Finanzierung der IV. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Zuführung neuer finanzieller Mittel nicht die Lösung des Problems brachte. Es braucht jetzt zuerst den politischen Druck und Willen für materielle Leistungsreduktionen und damit zur Reduktion der Zahl der künftigen Leistungsbezüger. Die IV-Stellen mit ihren regionalärztlichen Diensten und die medizinischen Abklärungsstellen (Medas) verfügen heute über die notwendigen Abklärungs- und Prüfungsinstrumente, um das übergeordnete Ziel erreichen zu können.

Ob, wann und in welcher Art und Höhe zusätzliche Mittel finanzieller Natur notwendig sein werden, muss als Nächstes diskutiert und beschlossen werden. Es geht dabei nicht nur um die Finanzierung des Gleichgewichts der laufenden Rechnung, sondern vor allem auch um die Rückzahlung der Darlehen aus dem noch ungetrennten AHV- und IV-Ausgleichsfonds und damit auch um die künftige Garantie für die Auszahlung der Altersrenten in zehn bis fünfzehn Jahren.

Ich bin selbstverständlich für Eintreten auf die Vorlage und bitte Sie, den Anträgen der Kommission zuzustimmen.