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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-06-04

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-04

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, dass ich meine Ausführungen zu den Artikeln 24a und 24c zusammenfasse. Es geht nämlich um dasselbe, es geht in beiden Fällen um eine Systemänderung im Bewilligungsverfahren.

Der Entwurf des Bundesrates sieht für die Einfuhrbewilligungen ein Zweiphasensystem vor. Sowohl für Bewilligungen gemäss Artikel 24a wie auch für solche gemäss Artikel 24c soll grundsätzlich als Erstes eine Einzelbewilligung erteilt werden. Artikel 24a Absatz 2 sieht dann vor, dass diese Einzelbewilligung in eine Generalbewilligung umgewandelt werden kann, unter der Voraussetzung, dass der Bewilligungsbewerber während eines Jahres zu keinerlei Beanstandungen Anlass gegeben hat. Der Nationalrat hat dieses Bewilligungssystem nun in der Weise verändert, dass stets Generalbewilligungen erteilt werden [PAGE 320] und dass nur dann für die Dauer eines Jahres eine Einzelbewilligung erteilt werden kann, wenn jemand zu Beanstandungen Anlass gegeben hat.

Unsere Kommission ist einstimmig der Auffassung, dass das vom Bundesrat vorgesehene Bewilligungssystem das richtige ist. Es erscheint uns sachdienlich, vorerst eine Einzelbewilligung zu erteilen und erst nach einem Jahr - ich nenne das eine Art Probezeit - die Generalbewilligung zu erteilen.

Ich ersuche Sie deshalb, am Entwurf des Bundesrates festzuhalten und hier eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen. Das sind die beiden Differenzen, die noch bestehen bleiben werden.