Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-06-05
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-06-05
Wortprotokoll
Sie wissen es: Sie haben die Gesetzesgrundlage für die NRP in der Herbstsession in Flims abgesegnet. Was wir Ihnen jetzt präsentieren, ist effektiv das darauf aufgebaute Mehrjahresprogramm mit der Konkretisierung des Gesetzes. Es hat Zeit gebraucht, weil diese Vorlage insbesondere mit den Kantonen intensiv vorbereitet wurde und auch mit dem neuen Finanzausgleich abgestimmt werden musste.
Mit dieser Botschaft bieten wir eigentlich die Gelegenheit, sich erstmals mit der NRP auf thematischer Ebene zu befassen. Es gibt jetzt schon einen grösseren Wandel in dieser Politik, was die beiden Botschaften darlegen. Wir werden Herausforderungen bei der Umsetzung zu bewältigen haben. Wir wollen neu nicht mehr ausschliesslich Infrastrukturpolitik betreiben, sondern die NRP darauf ausrichten, kompetitive regionale Wertschöpfungssysteme zu fördern, ohne Einzelbetriebe zu unterstützen und damit den Wettbewerb zu verzerren. Wir wollen den Strukturwandel im regionalen Tourismus impulsgebend begleiten, was innerhalb der klassischen Tourismusgebiete auch zu Konzentrationen führen kann. Es gilt, Organisationen und Strukturen abzulösen, die sich mit der bisherigen Förderung jetzt fast dreissig Jahre lang beschäftigt haben und die sich natürlich auch an die regelmässig fliessenden Beiträge gewöhnt haben. Wir haben mit der NRP bei Kantonen und Regionen Hoffnungen geweckt, die aber angesichts der klar plafonierten jährlichen Leistungen nur sehr beschränkt erfüllt werden können.
Bei alldem wissen wir alle, dass die wirksamsten Vorhaben vor allem durch regionsinterne Initiativen und auch nur mit einer entsprechenden finanziellen Eigenleistung zustande kommen können. Der Bund hat hier nur eine subsidiäre Aufgabe zu erfüllen. Und jede Förderung ist deshalb auch zeitlich zu befristen.
Es handelt sich nicht nur punkto Inhalte, sondern auch in Bezug auf die Förderungsformen und die Verfahren um eine Regionalpolitik, die effektiv neu ist - neu, weil sich nicht mehr der Bund mit den einzelnen Projekten beschäftigt, sondern weil er dem Kanton diese Arbeit überlässt, ihm auf der Grundlage einer Programmvereinbarung einen Globalkredit übergibt und ihm auch innerhalb des definierten Zieles die Prioritätensetzung, welche Projekte er umzusetzen gedenkt, überlässt. In diesem Jahr werden die Kantone bis zum Stichtag des 31. Juli ihre konkreten Programme, ihre Vorstellungen über diese erste Programmvereinbarung eingeben müssen. Wer die Frist nicht einhält, wird kein Geld erhalten; wer seine Projekte darstellt, wird bei der Zuteilung berücksichtigt werden.
Das bedingt eine ganz neue Arbeit auch für das Parlament. Deshalb möchte ich zu den Fragen überleiten, die mit dieser neuen Wahrnehmung der Regionalpolitik stark in Zusammenhang stehen.
Herr Brändli hat reklamiert, es fehle die konkrete Umsetzung, es sei zu wenig Konkretes vorhanden. Das ist genau eine Folge dieser Neugestaltung. Es liegt an den Kantonen, die konkreten Projekte zu bestimmen, sie mit dieser Programmvereinbarung einzugeben. Der Bund selber beschränkt sich auf die Prüfung, im Hinblick darauf, ob diese Projekte mit den Zielen des Gesetzes übereinstimmen, ob sie die Wirkung entfalten können, die der Gesetzgeber gewollt hat. Dann teilt der Bund die Mittel entsprechend den bewilligten Krediten zu. Es ist dann wieder Sache der Kantone, sie auf die eingegebenen Projekte zu verteilen.
Es ist somit nicht mehr am Bund zu sagen: Wir unterstützen das Projekt Toggenburg und das Projekt Maderanertal. Vielmehr prüft er die Projekte, die die Kantone eingeben, und überweist dann mit einem Globalkredit für die insgesamt vereinbarte Programmbewilligung die dafür zur Verfügung stehende Summe. Das ist eine neue Perzeption. Es ist nicht so, dass der Bund damit die Verantwortung für diese neue Regionalpolitik abgeben würde. Aber in der konkreten Ausgestaltung dessen, was ein Kanton als regionalpolitisch prioritär erachtet, hält er sich an die Eingaben der Kantone.
Herr Schiesser, insofern ist das Hilfe zur Selbsthilfe. Ein Kanton soll, auch gestützt auf Aktivitäten einer Region, selber bestimmen können, wo er Entwicklungspotenzial, wertschöpfungsintensive Entwicklungen mit Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sieht. Entsprechend dieser Ausrichtung kann er die Regionalpolitik inskünftig viel stärker beeinflussen, als das bisher der Fall war. Das halte ich für eine sehr wichtige Entwicklung der NRP, die gerade den Kantonen [PAGE 353] mehr Spielraum bei der Ausgestaltung dieser Programmvereinbarung überlässt.
Herr Maissen, es ist deshalb nicht unsere Absicht, zu viel Papier zu produzieren. Da haben Sie sicher Recht. Das dient schlussendlich niemandem. Das Papier wird allenfalls zwischen dem Kanton und den einzelnen Regionen produziert, die diese Projekte ausarbeiten. Aber wir prüfen aufgrund der Eingaben des Kantons die Übereinstimmung mit dem Gesetz, die Förderschwerpunkte usw. Das dürfte somit eher eine Reduzierung des administrativen Aufwandes ergeben.
Sie haben gefragt, Herr Maissen, was denn dieser wirtschaftliche Strukturwandel ist, den wir hier verfolgen. Ich möchte Sie zuerst auf die Botschaft zur NRP hinweisen; sie ist ja die Grundlage für die Gesetzgebung. Darin ist der Ansatz einer ganz klar auf die Unterstützung regionaler Innovations- und Wachstumsimpulse ausgerichteten Förderung zu finden. Der wirtschaftliche Strukturwandel generell - das wissen Sie - ist der Wandel von der Agrar- zur Industrie- und jetzt zur Dienstleistungsgesellschaft mit seinen Auswirkungen auf unsere gesamte Volkswirtschaft und entsprechend auf die Anforderungen in den Regionen, auf die beruflichen Qualifikationen usw. Dieser Strukturwandel liegt der ganzen Konzeption zugrunde.
Was den regionalen Strukturwandel betrifft, wollen wir vor allem, dass die Regionen ihre Potenziale selber bestimmen, dass sie sich damit auseinandersetzen, wo die Region aufgrund ihrer Struktur Möglichkeiten hat, Arbeitsplätze und wirtschaftliche Wertschöpfung zu generieren. Das ist der Ansatz dieser ganzen Gesetzgebung, aber sie ist immer darauf ausgerichtet, dass eine Region sich selber analysiert, selber schaut, wo sie Entwicklungsmöglichkeiten hat, wo ihre Stärken sind.
Entsprechend ist es auch nicht ein Rückzug aus den peripheren Gebieten. Wenn ein peripheres Gebiet auch Ideen bringt, Initiativen entwickelt, wird es genauso unterstützt wie der gesamte ländliche Raum. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass sogar eine Stadt zusammen mit einem ländlichen Gebiet ein gemeinsames Konzept erarbeitet, sofern die Zusammenarbeit von Stadt und Land eben Arbeitsplätze schafft und wertschöpfungsintensive Wachstumsimpulse auslöst. Es ist deshalb sehr offen formuliert. Ich glaube, hier haben wir die Möglichkeit, dass gerade die Regionen mit einer grösseren Autonomie als bisher - aber auch mit der Verantwortung, selber tätig zu werden, selber zu prüfen, wo ihre Zukunftsperspektiven liegen - auf diese Regionalpolitik Einfluss nehmen.
Der von Ihnen kritisierte Rat für Raumordnung, Herr Maissen, hat ja lediglich die Aufgabe des Beratens. Er hat weder Entscheidfunktion, noch übt er eine sonstige Tätigkeit aus. Er ist eine beratende Kommission des Bundesrates und hat sich verschiedentlich mit der NRP auseinandergesetzt. Wir haben wiedergegeben, was die Meinung dieses Rates ist. Das ist nicht immer die Meinung des Bundesrates, aber es ist fair, hier auch diesem Rat, der sich mit Raumordnung auseinandersetzt, eine Stimme zu geben.
Der "geordnete Rückbau" ist sicher nicht das Ziel dieser ganzen Übung, aber es wird Gebiete geben, wo es wohl sinnvoller ist, ein Zentrum zu unterstützen als die ganze Talschaft. Wir überlassen es aber, wie ich schon dargelegt habe, primär der Region und dem Kanton, wie sie diese Regionalpolitik ausgestalten wollen.
Ich möchte auch noch ein Schlusswort zu den Aussagen der Herren David und Schiesser und zu den Synergien bei Sachpolitik oder Sektoralpolitik formulieren: Sie haben mit Ihrer Aussage, wonach in der Verkehrspolitik generell Infrastrukturen für die Entwicklung einer Region entscheidend sind, sicher Recht; da stimme ich völlig mit Ihnen überein. Aber wir können ja mit diesen beschränkten Mitteln kaum Verkehrsprojekte finanzieren; das wird nicht möglich sein. Was aber sein kann, zeigt gerade der Fall Toggenburg: Dort existiert ja ein Projekt; der Regionalplanungsverband hat sich aufgelöst und jetzt ein Projekt eingegeben, um die Gemeinden besser zu erschliessen und gemeinsam zu ergründen, wie man durch eine bessere institutionelle Zusammenarbeit auch wirtschaftliche Aktivitäten ins Toggenburg hineinbringen kann. Wenn in diesem Konzept auch eine bessere Verkehrserschliessung enthalten ist, kann ein solches Projekt mit beschränkten Mitteln unterstützt werden.
Herr Schiesser, ich bin nicht ganz damit einverstanden, dass Sie sagen, wir würden bei der Verkehrspolitik die Regionen generell zu wenig unterstützen. Ich erinnere an die Entscheide zu den HGV. Aus sachpolitischen Gründen und von den Prioritäten her war der Bundesrat damals wie die SBB der Auffassung, dass es etwa 670 Millionen Franken braucht. Aus regionalpolitischen Überlegungen hat das Parlament den Zahlungsrahmen auf 1,1 Milliarden Franken ausgedehnt; das ist verständlich, weil jede Region ihre verkehrspolitischen Anliegen hat. Man kann aber nicht generell sagen, dass die Regionen zu kurz kommen. Es ist eine Frage der verfügbaren finanziellen Mittel. Wir haben unsere Grossprojekte, die relativ viel Geld verschlingen. Ich bedaure, dass als Folge derselben gerade regionale Projekte nicht genügend finanziert werden können. Es ist so, aber ich sehe keine Möglichkeit, über die Regionalpolitik diesen zum Teil berechtigten Erwartungen entgegenzukommen.
Ich kann bei solchen Gemeinschaftsprojekten nur Hand dazu bieten, dass ein kleiner Teil der Verkehrsinfrastruktur auch eine Unterstützung erhält. Das wird aber nie in einem solchen Ausmass sein, dass damit wirklich eine überregionale Linie aufgebaut werden kann. Dafür stehen uns schlichtweg die Mittel nicht zur Verfügung.
Aber die Grundaussage, dass die Sektoralpolitik hier stark mit einbezogen werden soll, ist natürlich richtig; das wollen wir. Deshalb ist das ja auch interdepartemental eng zu koordinieren, und deshalb werden die Mehrjahresprogramme der Kantone mit Sicherheit auch unter diesem Aspekt begutachtet und entsprechend mit der jährlich zur Verfügung stehenden Summe dotiert.