Germann Hannes · Ständerat · 2007-06-05
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-05
Wortprotokoll
Bei Artikel 54 geht es um den Zucker, genau genommen um die Gewährleistung einer angemessenen Versorgung der Schweiz mit inländischem Zucker. Gemäss Entwurf des Bundesrates kann der Bund für die Produktion von Zuckerrüben Beiträge ausrichten. Die Unterstützung der Verarbeitung, wie wir sie in unserem Rat als Option offenhalten wollten, soll nach dem Willen von Bundesrat und Nationalrat gestrichen werden. Konkret heisst das, dass die beiden Zuckerfabriken nicht mehr wie bis anhin direkt unterstützt werden können, um die Verarbeitung im Inland sicherzustellen. Das geht aus Absatz 1 hervor. Wie bei den anderen Ackerkulturen soll nach dem Willen des Nationalrates die Versorgung des Marktes mit Zucker künftig nicht mehr über Verarbeitungsbeiträge gewährleistet werden. In Zukunft werden die Landwirte direkt mit kulturspezifischen Flächenbeiträgen für die Produktion von Zuckerrüben unterstützt. So werden im Sinne einer Kompensation die Flächenbeiträge für die Zuckerrübenproduktion deutlich erhöht. Diese Massnahme ist im Einklang mit der Strategie des Bundesrates, nicht WTO-konforme Marktstützungsmassnahmen oder Subventionen wenigstens teilweise durch Direktzahlungen abzulösen.
Auch mit Blick auf das mit 110 zu 62 doch recht deutliche Stimmenverhältnis in der nationalrätlichen Abstimmung beantragt die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen und damit die Streichung des Leistungsauftrages an die Zuckerfabriken zu beschliessen. Ein Minderheitsantrag zu Absatz 1 liegt nicht vor.
Zu Absatz 2: Als Konsequenz aus dem Entscheid zu Absatz 1 beantragt die Kommission, Absatz 2 zu streichen. Hier ist geregelt, dass die Zuckerfabriken dem Bund Einblick in die Jahresrechnung gewähren müssen. Nach der Streichung der Bundesbeiträge an die Verarbeiter ist es nach Ansicht der Kommission nicht mehr gerechtfertigt, die Zuckerfabriken gegenüber dem Bund zur Offenlegung ihrer Rechnung zu verpflichten. In der Vergangenheit haben die Zuckerfabriken dem Bund Einblick in die Jahresrechnung gewähren müssen, damit dieser kontrollieren konnte, ob die Bundesmittel richtig eingesetzt worden waren. Das entfällt nun.
Dem Verweis auf die Monopolsituation, in der sich die beiden Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld befinden, kann mit dem geltenden Kartellrecht begegnet werden. So hat die Weko im Falle eines Missbrauchs dieser marktbeherrschenden Stellung jederzeit die Möglichkeit zu intervenieren. Damit sind die Interessen des Bundes nach Überzeugung der Kommission ausreichend gesichert.