Germann Hannes · Ständerat · 2007-06-05
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-05
Wortprotokoll
In Artikel 63 - Abschnitt Weinbau - ist die Klassierung und Kennzeichnung des Weins geregelt. Unbestritten ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Schaffung von drei Klassen geblieben: erstens Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung, zweitens Landweine und drittens Tafelweine. In den Absätzen 2, 3 und 4 hatte sich der Ständerat aufgrund von Kommissions- bzw. Einzelanträgen für Lösungen entschieden, die von jener des Bundesrates abweichen. Im Nationalrat sind die Absätze 2 bis 4 nun nochmals neu formuliert bzw. modifiziert worden. Der Streitpunkt lag in der Frage, ob der Bund oder die Kantone zu Kriterien für AOC-Weine quantifizierte Vorgaben machen sollten, namentlich bei den Kriterien der Mindestzuckermenge und der Höchsterträge. Der Nationalrat [PAGE 337] hat nun eine akzeptable Kompromisslösung gefunden. Demnach soll der Bundesrat künftig beim Mindestzuckergehalt und bei den Höchsterträgen quantifizierte Limiten festlegen. Er kann diese jedoch regional differenzieren.
Diese Fassung ist einerseits kohärent mit der Lösung in der EU, andererseits bietet sie die Flexibilität, um die regionenspezifischen Gegebenheiten bei der Quantifizierung der Kriterien zu berücksichtigen. Damit ist vor allem einem Anliegen aus den Westschweizer Kantonen Rechnung getragen worden.
Die Kommission beantragt Ihnen bei diesen Absätzen einstimmig Zustimmung zur nationalrätlichen Version.