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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-06-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-06-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier Ihrer Kommission zu folgen.

Waldweiden werden heute definiert als Flächen, auf denen sich Waldbestockungen und Weideflächen abwechseln. Entsprechend finden Sie in diesen Gebieten sowohl Vieh- als auch Forstwirtschaft. Wir haben mit dem Strukturwandel und mit den heutigen Bewirtschaftungsmethoden tatsächlich das Problem, dass die klassische Waldweide, die sich eben aufgrund dieser Definition in einem weiten Gebiet findet, zurückgedrängt wird. Das wissen wir, und deshalb gibt es auch bereits seit Längerem eine Arbeitsgruppe, in der das BLW, das Bafu und die betroffenen Kantone darüber nachdenken, was man tun kann. Man hat bereits im letzten Jahr diverse Massnahmen besprochen respektive einer weiteren Prüfung unterzogen, wonach man Waldweiden mit dem Instrument der Ökoqualitätsverordnung fördern könnte. Davon werden aber nicht alle Waldweiden betroffen, sondern natürlich nur jene von besonderer ökologischer Qualität. Es gibt aber auch ein Projekt, mit dem man im Bereich der Forstgesetzgebung aktiv werden könnte und einen integrierten Bewirtschaftungsplan für die Waldweiden durchsetzen könnte. Es gibt ein Projekt bei Interreg III, mit dem die Kantone auch in diesem Bereich tätig sind. Sie sehen, es passiert bereits einiges.

Der Nationalrat hat mit dem Begriff Waldweiden, der eingeführt wird, ohne ihn einzuschränken, eine erste Problematik geschaffen. Wenn wir diesen Begriff nicht einschränken, haben wir ein Gebiet - Sie haben vom Kommissionssprecher die Zahlen gehört, das Gebiet ist nicht vermessen - in der Grösse von effektiv 80 000 bis 120 000 Hektaren, davon gehen Schätzungen aus. Dann sprechen wir natürlich, wenn Sie einen Ansatz von 300 Franken pro Hektare als Ökobeitrag veranschlagen, von einer zusätzlichen Subvention von 24 bis 36 Millionen Franken pro Jahr - und das kann es wohl nicht sein. Deshalb haben wir uns auch überlegt, wie man das enger fassen kann, damit nur die qualitativ wirklich herausragenden ökologischen Flächen genutzt werden. Hier kann ich Ihnen derzeit einfach noch keine endgültige Lösung offerieren, das braucht Zeit. Wir haben das Problem, dass gerade das Sömmerungsgebiet weitgehend nicht vermessen ist, und dies müssen die Kantone erst in die Wege leiten, was natürlich Geld kostet. Wir haben das Problem, dass hier auch der Natur- und Heimatschutz eine Rolle spielt, für den wiederum die Kantone zuständig sind. Dort gibt es auch NHG-Flächen, die sowohl auf dem Sömmerungsgebiet als auch auf der landwirtschaftlichen Nutzungsfläche liegen. Die ökologischen Ausgleichszahlungen hingegen sind ja auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen beschränkt.

Hier müssen wir die unterschiedlichen Finanzierungsbeiträge in Einklang bringen. Deshalb habe ich schon im Nationalrat und vor Ihrer Kommission gesagt: Wenn wir es schaffen, diese Waldweiden auf die in ihrer Qualität wirklich wertvollen Bereiche einzuschränken, dann bin ich allenfalls durchaus bereit, diese Ökobeiträge auszudehnen. Aber dafür haben wir ja Ihre Motion zu den Direktzahlungen. Denn es braucht schon eine vertiefte Betrachtung der Frage, wie wir das umsetzen können. Diese Flächen sind nicht definiert. Das muss zuerst seriös gemacht werden, sonst kreieren wir irgendeinen rechtlichen Tatbestand und merken dann, dass er gar nicht vollzogen werden kann. Was jetzt beschlossen ist - nämlich dass man allgemein Wytweiden, also die ganze Fläche von Waldweiden, fördert -, wäre effektiv zu viel des Guten und, wie ich festgestellt habe, auch nicht im Sinne der Antragstellerin oder des Kantons Jura, der hier besonders betroffen ist.

Was ich Ihnen wirklich sagen kann: Auch wir suchen eine schnelle Lösung, was die landwirtschaftlichen Nutzflächen betrifft, und in diesem Bereich liegen ja auch die [PAGE 340] Waldweiden. Im Zusammenhang mit der Ökoqualitätsverordnung, die wir gerade erarbeiten, schauen wir zurzeit, ob man hier bereits ab dem 1. Januar 2008 Beiträge ausbezahlen kann. Voraussetzung dafür ist aber, dass wir das noch genauer definieren können, damit dann im Vollzug klar wäre, welche Flächen Anspruch auf diese Ökobeiträge hätten. Da sind wir dran. Das ist für mich ein Weg, den ich offerieren kann: über die Ökoqualitätsverordnung zu schauen, was bereits ab 1. Januar 2008 nötig ist, und dann im Rahmen der Behandlung der Motion zu den Direktzahlungen eine saubere gesetzliche Lösung zu erarbeiten, und zwar mit einer vertieften Prüfung und unter Berücksichtigung des NHG. Weiter muss diese Lösung generell kompatibel mit dem Direktzahlungssystem sein. Dann, glaube ich, haben wir eine sinnvolle Lösung, bei der in Zusammenarbeit mit allen Kantonen die Sömmerungsbeiträge nach Artikel 77, die Ökobeiträge und die Zahlungen nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz betrachtet werden. Es geht eben wirklich nicht nur um den Jura. Man muss diese Flächen zuerst sauber definieren und ausmessen, dann kann man sie auch entsprechend schützen.

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