Bieri Peter · Ständerat · 2007-06-06
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-06
Wortprotokoll
Aeschlimann Arthur, Präsident des Bundesgerichtes: Dass ich Ihnen hier im Ständerat als neuer Präsident des Bundesgerichtes erstmals Rede und Antwort stehen darf, freut mich sehr. Es scheint mir wichtig, dass sich die beiden Verfassungsorgane, also das Parlament und das Gericht, im konstruktiven Dialog und mit gegenseitigem Respekt begegnen. Beide, Sie als Parlamentarier und wir als Richter, sind wir ja bestrebt, die unterschiedlichen Aufgaben, welche die Verfassung uns zuweist, zum Wohl des Staates möglichst gut zu erfüllen.
Das Geschäftsjahr 2006 hat für das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht eine ganz besondere Prägung. Nicht nur haben die Eingänge und Erledigungen an beiden Gerichten zugenommen, wie das schon in den drei Jahren zuvor der Fall war; Herr Wicki hat Sie darüber detailliert orientiert. Aussergewöhnlich war das Geschäftsjahr vor allem deshalb, weil beträchtliche Umsetzungsarbeiten aufgrund des neuen Bundesgerichtsgesetzes mit Blick [PAGE 386] auf die Fusion der beiden Gerichte auf den 1. Januar 2007 zu leisten waren.
Die Vereinigung aller Mitglieder der beiden Gerichte, das sogenannte 41er-Plenum - eben entsprechend der Zahl, wie sie damals war, 41 Richterinnen und Richter -, hat rechtzeitig die gesetzlich vorgesehenen Reglemente beschlossen. In gerichtsorganisatorischer Hinsicht sind sodann Strukturen geschaffen worden, die einen erfolgreichen Start des neuen, fusionierten Bundesgerichtes erlaubt haben.
Aus der Rückschau des Gerichtes kann man sagen, dass das Geschäftsjahr 2006 zwar sehr arbeitsintensiv, aber letztlich erfolgreich verlaufen ist, wiewohl es aus Luzerner Sicht mit der Aufgabe einer liebgewonnenen eigenen Existenz verbunden war. In Anknüpfung an das, was Herr Wicki ausgeführt hat, kann ich Ihnen sagen: Die Fusion wird gelebt, die Fusion ist ein Prozess. Geben Sie uns Zeit; es wird klappen mit dieser Fusion, sodass wir wohl in wenigen Jahren die Relativierung des Wortes "klappen" weglassen können.
Erlauben Sie mir, mich noch kurz zu drei Themenbereichen zu äussern, und zwar mit Blick nach vorn. Einmal zur Geschäftsentwicklung: Am Standort Lausanne hat die Geschäftslast in den ersten fünf Monaten im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Abgenommen hat in dieser Periode die Geschäftslast am Standort Luzern. Der Grund dafür liegt offensichtlich darin, dass sich infolge der Abschaffung des Einspracheverfahrens in weiten Teilen des Sozialversicherungsrechtes gegenwärtig die Beschwerden bei den kantonalen Sozialversicherungsgerichten stauen. Es ist eine Frage der Zeit, bis diese Beschwerdewelle auf die beiden Abteilungen des Bundesgerichtes am Standort Luzern überschwappen wird.
Wenn wir die momentane Geschäftslast auf ein Jahr hochrechnen, so wird, wenn keine Trendumkehr eintritt, die Zahl der Beschwerden am fusionierten Bundesgericht im Vergleich zu früher nicht sinken. Allerdings sind, das ist zuzugeben, fünf Monate für eine wirklich zuverlässige Prognose eine etwas kurze Zeit. Was sich aber schon jetzt deutlich zeigt, ist, dass im Bereich der Rechtsprechung der Koordinationsaufwand und der Zeitaufwand zur Bildung einer neuen Praxis des Verfahrensrechtes zum Bundesgerichtsgesetz (BGG) sehr bedeutend sind. Wir müssen zu Beginn der Anwendung des neuen BGG viel Zeit für diese formell-rechtlichen Fragen aufwenden.
Zum Stichwort Informatik: Lassen Sie mich mit einer Positivmeldung beginnen! Das Thema war ja lange negativ besetzt. Die IT-Plattform des Bundesgerichtes funktioniert und hat dem neugeschaffenen Bundesverwaltungsgericht erlaubt, in den ersten vier Monaten seines Daseins 2000 Entscheide zu fällen und sie auch ordnungsgemäss zu eröffnen.
Dass im IT-Bereich Schwierigkeiten zwischen dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgericht bestehen, ist Ihnen bekannt. Leider wurden diese Schwierigkeiten in die Öffentlichkeit getragen, wobei zum Teil unvollständig und zum Teil tendenziös berichtet wurde. Beide Gerichte konnten ihre Sicht der Dinge der Geschäftsprüfungskommission darlegen. Herr Wicki hat dazu Ausführungen gemacht, und ich verzichte darauf, auf Einzelheiten einzugehen.
Tatsache ist, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Absichtserklärung aufrechterhält, wonach es spätestens auf den Zeitpunkt des Umzugs nach St. Gallen aus dem Vertrag mit dem Bundesgericht aussteigen und dannzumal über eine eigene IT-Plattform verfügen will. Allen Beteiligten ist klar, dass eine solche Lösung - nur schon wegen der finanziellen Auswirkungen - von den parlamentarischen Aufsichtsorganen mitgetragen werden müsste. Ich denke, das sei mit ein Grund, weshalb die parlamentarischen Aufsichtskommissionen auch an einer externen Drittmeinung zu dieser Informatikplattform, wie sie heute am Bundesgericht und am Bundesverwaltungsgericht besteht, interessiert sind. Herr Wicki hat ausgeführt, dass dazu eigens eine Arbeitsgruppe im Entstehen begriffen ist.
Noch zwei, drei Worte zum Stichwort Aufsicht: Ich möchte Ihnen unter diesem Stichwort eine Sympathiebotschaft überbringen. Die beiden erstinstanzlichen Bundesgerichte haben die parlamentarische Aufsicht - und damit also Sie - in ihr Herz geschlossen. Beide Gerichte sind unendlich traurig darüber, dass der Gesetzgeber diese Aufsichtsaufgabe dem Bundesgericht übertragen hat. Ich habe aber Anzeichen dafür, dass die Trauerarbeit seitens der beiden erstinstanzlichen Gerichte bald einmal abgeschlossen sein wird. Jedenfalls streben wir eine vertrauensvolle, der Sache verpflichtete und vom korrekten Umgang geprägte gemeinsame Aufgabenerfüllung an. Auch hier: Geben Sie uns noch etwas Zeit!
Bezieht man die Oberaufsichtstätigkeit des Parlamentes mit in die Betrachtung ein, so ist für eine erspriessliche Arbeit wichtig, dass in dieser nach wie vor bestehenden, wenn auch etwas gelockerten Dreiecksbeziehung klargestellt wird, wer wofür zuständig ist. Um dies zu klären, hat die Finanzkommission des Nationalrates - Sie wissen es - neulich beim Bundesamt für Justiz eigens ein Gutachten in Auftrag gegeben und damit einstweilen, wie ich das interpretiere, darauf verzichtet, das eigene Gesetz authentisch auszulegen. Wichtig scheint mir, dass wir auch im Aufsichtsbereich Doppelspurigkeiten vermeiden.
Das waren meine kurzen zusätzlichen Bemerkungen zum Geschäftsjahr 2006 bzw. zum Ausblick. Ich möchte Ihnen sagen, dass es das Bundesgericht mit Genugtuung erfüllt, dass die GPK Ihres Rates ihrerseits den Verlauf des Geschäftsjahres 2006 positiv beurteilt und dem Rat die Genehmigung der beiden Geschäftsberichte beantragt.
[VS]
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
[VS]
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes, des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes im Jahre 2006
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Tribunal fédéral, du Tribunal fédéral des assurances et du Tribunal pénal fédéral en 2006
[VS]
Gesamtberatung - Traitement global
[VS]
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Titre et préambule, art. 1, 2
[VS]
Präsident (Bieri Peter, Präsident): Da Eintreten auf die Vorlage obligatorisch ist, findet gemäss Artikel 74 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes keine Gesamtabstimmung statt.
Ich darf den Bundesgerichtspräsidenten verabschieden und ihm bestens danken, dass er von Lausanne nach Bern gekommen ist - und das als Berner! (Heiterkeit)