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Hess Hans · Ständerat · 2007-06-06

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-06

Wortprotokoll

Ich werde mir erlauben, in Ergänzung zum Thema Schengen/Dublin auch zum Vollzug der neuen Asyl- und Ausländerrechtsbestimmungen ein kurzes Votum abzugeben.

Zu Schengen/Dublin: In Bezug auf die Geschäfte des EJPD diskutierte die GPK mit dem zuständigen Departementsvorsteher, Herrn Bundesrat Blocher, das Informationssystem SIS II und die Verzögerung von dessen Einrichtung. Der Bundesrat entschied am 16. Mai 2007, dass die Schweiz dem Schengen-Raum 2008 ohne das SIS II beitritt, was bedeutet, dass man für eine Übergangslösung mit dem "SIS one for all" rund 10 Millionen Franken mehr investieren muss. Hintergrund dieser Situation ist, dass Anfang dieses Jahres in der EU festgestellt wurde, dass die Zentrale, welche das SIS II führen soll, den Zeitplan aus organisatorischen und technologischen Gründen nicht einhalten kann. Das löste namentlich bei den neuen EU-Staaten Unmut aus, weil sie ihre Grenzen zu den anderen EU-Staaten nicht öffnen können. Deshalb suchte man für sie eine Übergangslösung und fand diese im "SIS one for all".

Diese Lösung gilt zwar als ungenügend, und es gab Widerstand seitens der alten EU-Staaten, vor allem Grossbritanniens. Die Polizeiorgane der Kantone waren für ein Abwarten bezüglich SIS II, das von der EU etwa auf Frühling 2009 versprochen wurde. Aber die Mehrheit der Kantonsregierungen ist für die Übergangslösung mit "SIS one for all". Deshalb stimmte der Bundesrat schliesslich dieser Lösung zu; auch weil die Einhaltung des Termins sicherer ist als bei SIS II. Die Schweiz wird damit ein bezüglich Sicherheit unvollkommenes System haben, das nicht alle Daten erfasst und grosse Kosten verursacht. Die Sache ist unerfreulich, aber wir haben dies vorerst so zur Kenntnis zu nehmen.

Im Weiteren haben wir uns, wie ich einleitend gesagt habe, mit dem Vorsteher des EJPD auch über die Probleme der Migration und des Asyl- und Ausländerrechtes unterhalten. Im Geschäftsjahr wurden vom Volk die Asylgesetzrevision und das neue Ausländergesetz angenommen. Einzelne Bestimmungen sind bereits auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten, so die neue Papierregelung und die neuen Haftformen, das heisst einerseits die Verlängerung der Ausschaffungshaft und andererseits die neue Durchsetzungshaft bei den Zwangsmassnahmen. Wir wollten wissen, welches die ersten Resultate dieser Gesetzesänderung seit Neujahr sind.

Zur bereits im Abstimmungskampf umstrittenen Frage, ob die neu eingeführte Durchsetzungshaft und die verlängerte Ausschaffungshaft mit dem internationalen Recht und den Menschenrechten vereinbar sind, gibt es inzwischen erste Bundesgerichtsentscheide, welche die Anwendung dieser Bestimmungen grundsätzlich stützen. Für die Durchsetzungshaft geht aus einem Leitentscheid des Bundesgerichtes vom 2. April 2007 (BGE 2C 19/2007) hervor, dass diese grundsätzlich anwendbar ist. In einem Leitentscheid vom 5. Februar 2007 hat das Bundesgericht eine Verlängerung der Ausschaffungshaft über 9 Monate hinaus gutgeheissen (BGE 133 II 1ff.).

Die ersten Erfahrungen in den Kantonen scheinen positiv zu sein. Die Aussicht auf 18 Monate Verbleib in der Ausschaffungshaft scheint viele Häftlinge dazu zu bewegen, bereits nach wenigen Tagen zurückzureisen. Dies sind jedoch erst Momentaufnahmen. Eine genaue Auswertung ist zurzeit noch nicht möglich. Nach Schätzungen des Bundesamtes [PAGE 380] für Migration wurden bisher etwa hundert Personen in Durchsetzungshaft genommen, wobei es sich vorwiegend um Algerier handelt, die zurückkehren könnten, dies aber nicht wollen. In Bezug auf das derzeitige Problem mit Algerien hofft der Bundesrat auf das Zustandekommen eines Rückübernahmeabkommens mit Algerien, dem unser Rat bereits zugestimmt hat und das im Nationalrat hängig ist.

Neu wird auf ein Asylgesuch nicht eingetreten, wenn ein Asylsuchender innert 48 Stunden nach Einreichen des Asylgesuchs keine Papiere abgibt. Dies war ebenfalls ein umstrittener Punkt in der Abstimmung. Im ersten Quartal dieses Jahres hat das Bundesamt für Migration 752 Nichteintretensentscheide gefällt, davon 485 wegen Papierlosigkeit. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Praxis des Bundesamtes in einer Reihe von Entscheiden geschützt. Das Gesetz sieht neu auch vor, dass die Kantone dem Bundesamt für Migration unabhängig vom Verfahren Härtefälle vorlegen können. Von dieser Möglichkeit haben die Kantone bisher in 290 Fällen Gebrauch gemacht. Das Bundesamt für Migration hat in 135 dieser Fälle einen positiven Entscheid gefällt. Das bedeutet, dass die betreffenden Personen vorläufig aufgenommen werden können. Die übrigen Fälle sind noch in Bearbeitung. Ebenfalls neu ist, dass die vorläufig aufgenommenen Personen unabhängig von der Marktlage arbeiten können. Das hat dazu geführt, dass die Erwerbstätigkeit dieser Personengruppe leicht gestiegen ist, von 33 auf 37 Prozent. Insgesamt zieht das EJPD also eine positive Bilanz in Bezug auf die bisher in Kraft gesetzten Bestimmungen des Asyl- und Ausländerrechtes.

Ein Problem sieht das Departement in der Zunahme von Fällen, in denen subjektive Nachfluchtgründe geltend gemacht werden. Asylbewerber machen zum Beispiel geltend, sie hätten in der Schweiz an Demonstrationen teilgenommen und könnten nicht zurückgeschafft werden, weil sie deswegen in ihrem Heimatstaat verfolgt würden. Hier besteht ein Missbrauchspotenzial. Das Departement klärt zurzeit rechtliche Möglichkeiten zur Lösung des Problems ab. Dabei wird sich zeigen, ob allenfalls auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Das EJPD weist im Weiteren auf das Problem hin, dass das neue Bundesverwaltungsgericht im Asyl- und Ausländerrechtsbereich Anfang Jahr viel weniger Fälle erledigen konnte als die Vorgängerorganisation. Das Gericht macht dafür vor allem Informatikprobleme verantwortlich. Nach den ersten vier Monaten scheint nun das Problem am Abklingen zu sein. Die GPK nimmt sich zurzeit der Frage der Informatik bei den Gerichten im Speziellen an.

Im Bereich der Einbürgerungen stellte die GPK vor einem Jahr erhebliche Probleme im Bundesamt für Migration fest, wo die grosse Anzahl von Einbürgerungsgesuchen zu einem grossen Pendenzenberg geführt hatte. Die Zahl der Einbürgerungsgesuche war seit 2003 stark gestiegen und erreichte 2006 mit 32 800 Gesuchen einen Höchststand. Im Frühling 2006 lag beim Bundesamt für Migration ein Pendenzenberg von 13 000 Gesuchen. Im Lauf des Jahres 2006 wurden diese durch die Schaffung von 18 befristeten Stellen auf 2500 abgebaut. Die Behandlungsdauer der Gesuche um erleichterte Einbürgerung konnte auf vier Monate reduziert werden. Bei den ordentlichen Einbürgerungsgesuchen beträgt die Bearbeitungszeit rund drei Monate, bei den Kantonen dauert die Behandlung anschliessend noch ein bis eineinhalb Jahre. Eine wesentlich kürzere Behandlungsfrist als die heutigen drei bis vier Monate ist beim Bund nicht mehr zu erwarten, da diese Frist zur Einholung von Informationen zur Sicherheit, zu Familiendaten und zu Identifikationspapieren erforderlich ist. Insgesamt hat die GPK somit bei den Einbürgerungsgesuchen eine Verbesserung der Situation in Bezug auf die Pendenzen und die Behandlungsfristen festgestellt.

Dagegen scheinen die Probleme mit Scheinehen im Zunehmen begriffen zu sein. Insgesamt liegen dem Bund gegen 500 Gesuche der Kantone um Widerruf von Einbürgerungen wegen Scheinehen vor. Um diesem Problem zu begegnen, will das Bundesamt für Migration die Gesuche präventiv besser prüfen.