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Germann Hannes · Ständerat · 2007-06-07

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-07

Wortprotokoll

Wir befinden uns auf den Seiten 49 und 50 der Fahne. Bei Artikel 148 Absatz 3 passen wir uns wiederum dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches an.

Bei Artikel 149 Absatz 3 ist es etwas anders: Hier handelt es sich um Übertretungen, die mit Busse bestraft werden. Darum ist keine Anpassung an den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches nötig. Im Wiederholungsfall beträgt die Busse, wie Sie sehen können, immer wenigstens 10 000 Franken. Das ist eine Anpassung, die zuvor untergegangen ist und die wir hier nachholen. Sie ist aber unbestritten.