Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-11
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-11
Wortprotokoll
Die Interpellation Amgwerd zeigt eine Problematik auf, die uns eigentlich dauernd beschäftigt. Sie wissen, dass ursprünglich ein neues Lotteriegesetz geplant war, das die Kantone vehement bekämpft haben. Es ist hier einfach ein Interessenkonflikt vorhanden. Nach dem Spielbankengesetz gehören die Glücksspiele nicht mehr zu den Lotterien, sondern unterstehen dem Spielbankengesetz, und die Geschicklichkeitsspiele gehören in den Kompetenzbereich der Kantone. Bei den Tactilo-Geräten ist die Spielbankenkommission - die eine völlig unabhängige Kommission ist, darum will ich sie nicht kritisieren - der Meinung, das seien Glücksspiele; sie gehörten daher zu den Casinos.
Dieser Entscheid ist von den Kantonen angefochten worden. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden. Sie werden verstehen, dass ich mich nicht in ein laufendes Verfahren einmischen kann.
Die Frage ist natürlich an vielen Orten hängig. Aber das Spielbankengesetz lässt hier keine andere Möglichkeit zu. Der Bundesrat verfolgt die Verfahren selbstverständlich mit Aufmerksamkeit. Wir sind dann auch froh, wenn ein klarer Entscheid vorliegt, denn bei jeder Neuzulassung ist das die Streitfrage.