Wicki Franz · Ständerat · 2000-09-26
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-26
Wortprotokoll
Zu Artikel 12, zur vorzeitigen Rückzahlung - der 4. Abschnitt ist mit "Rechte und Pflichten der Parteien" überschrieben: In Artikel 12 Absatz 3 ist die Kündigungsmöglichkeit des Leasingnehmers geregelt. Der Leasinggeber hat einen Anspruch auf Entschädigung. Wie dies berechnet wird, ist hier festgelegt.