Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-26
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-26
Wortprotokoll
Der Antrag Reimann lässt das Widerrufsrecht theoretisch unberührt, aber die Ausgestaltung ist so, dass es eigentlich jede praktische Bedeutung verliert. Kaum ein Konsument, der einen Konsumkredit in Anspruch nimmt, ist in der Lage, diesen nach sieben oder auch nach vierzehn Tagen zurückzuzahlen. Vielmehr wird es so sein, dass der Kunde den Kredit für irgendetwas verwendet hat und ihn nun bestenfalls noch ratenweise zurückzahlen kann.
Folgt man dem Antrag Reimann, so fehlt es auch seitens des Kreditgebers an jeder ernsthaften Motivation, dem Widerrufsrecht Bedeutung beizumessen. Denn das Schlimmste, das dem Kreditgeber droht, ist der Verlust des Zinses während der siebentägigen Widerrufsfrist. Wem also am Widerrufsrecht gelegen ist, muss auch für eine entsprechende Ausgestaltung sorgen.
Ich bitte Sie deshalb, der Kommission zu folgen.