Heberlein Trix · Ständerat · 2007-06-11
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-11
Wortprotokoll
Die Förderung der Regional- und Lokalpresse beruht wie erwähnt auf der vom Nationalrat vorgesehenen Vergünstigung. Die Bestimmungen von Absatz 3 Buchstaben a bis h entsprechen materiell den im Bericht der SPK-NR genannten Kriterien; ich verweise auf Ziffer 2.2.2 im Bericht der SPK-NR bzw. auf Seite 1602 im deutschen und Seite 1510 im französischen Text. Zusätzlich wird in Buchstabe j analog zu Artikel 38 VPG die Gewichtsbeschränkung auf ein Kilogramm pro Exemplar aufgenommen. Dieses Kriterium liegt auch dem Modell der Post und der Verleger zugrunde. Zentral ist hier sicher die in Buchstabe h festgelegte Auflagengrenze. Dabei ist die Obergrenze von 40 000 Exemplaren relativ hoch angesetzt und ermöglicht, wie ich bereits erwähnt habe, auch die Förderung der Tessiner Presse. Die meisten Kriterien sind hinreichend festgelegt, sodass sie nicht noch durch eine Verordnung präzisiert werden müssen, und sie sind - zuhanden von Kollege Marty Dick - kumulativ anzuwenden. Ob das dann letztendlich noch deutlicher formuliert werden muss, ist von der Redaktionskommission abzuklären.
Mit Litera i wird beantragt, dass in einem Kopfblattsystem erscheinende Titel nur dann gefördert werden, wenn die Hauptzeitung eine bestimmte Auflagengrenze nicht überschreitet. Wir haben uns entschieden, die Auflagenobergrenze nicht im Gesetz festzulegen - ich habe es bereits erwähnt -, sondern in der Verordnung regeln zu lassen; dies aus folgenden Gründen: Es hat sich gezeigt, dass noch gezielte Abklärungen vorgenommen werden müssen, und es kann nicht einfach ungeprüft die generelle Auflagenobergrenze für förderungswürdige Titel der Regional- und Lokalpresse von 40 000 Exemplaren übernommen werden, da sonst Titel, die gemäss den Grundsätzen der Vorlage an sich eben eine Förderung verdienen, nämlich die Titel der Regional- und Lokalpresse, allenfalls aufgrund des Kopfblattsystems herausfallen würden.
Es ist hier im Moment sehr viel in Bewegung. Die Politik sollte hier flexibel auf veränderte Voraussetzungen reagieren können; daher sollte nicht jedes Mal eine Gesetzesänderung vorgenommen werden müssen. In den Materialien sollte aber festgehalten werden - dies geschieht nun durch den Antrag Altherr -, dass wir eine Förderung der Titelvielfalt grundsätzlich einer Förderung der Verlegervielfalt vorziehen. Zum Beispiel stellen in einer Region bestimmte in einem Kopfblattsystem erscheinende Titel die einzige noch vorhandene Lokalpresse dar. Einerseits wäre ein solcher Titel deshalb im Sinne der Pressevielfalt zu unterstützen. Andererseits wurde festgestellt, dass Kopfblätter von auflagenstarken Hauptzeitungen aufgrund ihrer Stärke im Werbemarkt die Existenz einer bestehenden Regionalzeitung gefährden können. Sie bedürfen keiner staatlichen Förderung, da sie aufgrund ihrer Gesamtauflage mit der Post Grosskundenrabatte aushandeln können. Dies geschieht im Rahmen der kostendeckenden Verträge, die bereits heute am Entstehen sind. Es muss deshalb nach Abklärung der verschiedenen lokalen Rahmenbedingungen eine Auflagenobergrenze festgelegt werden, sodass die bestehenden Regionalzeitungen nicht durch ein Kopfblatt konkurrenziert werden.
Ich denke - dies ist eine persönliche Bemerkung, weil wir den Antrag Altherr in der Kommission nicht vorliegen hatten -, dass ich diesen Antrag unterstützen werde und dass er den Intentionen entspricht, wie sie in der Kommissionsberatung zum Ausdruck kamen.