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Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-06-11

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-11

Wortprotokoll

Ich möchte keine Kommissionssitzung machen, deshalb nur drei Bemerkungen:

1. Die Situation, wie die Mehrheit sie vorsieht, gilt bei den heutigen Medikamenten auch schon. Ist Aspirin gegen Kopfweh erfunden worden und kann Aspirin später zum Beispiel auch zur Blutverdünnung benutzt werden, bleibt das Recht beim ersten Patentinhaber.

2. Wenn jemand eine neue Verwendung findet, hat er einen Patentanspruch. Nur die Nutzung ist aufgeschoben.

3. Umgekehrt hat aber der erste Patentinhaber kein Recht, sein Patent für jene Nutzung zu verwenden, welche sich der zweite hat patentieren lassen. Also ist der Drang zu einer wirtschaftlichen Einigung vorhanden. Das zur Klarstellung.