Lexipedia

Wicki Franz · Ständerat · 2000-09-26

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-26

Wortprotokoll

Zu Artikel 7: Gemäss dem heutigen Gesetz bleiben strengere gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vorbehalten, d. h., die Kantone können strengere gesetzliche Bestimmungen erlassen.

Der Bundesrat und der Nationalrat beantragen, diesen Artikel aufzuheben und gleichzeitig in Artikel 19 festzuhalten, dass der Bund die Konsumkreditverträge abschliessend regelt.

Wir haben sowohl bei Artikel 7 als auch bei Artikel 19 einen Minderheitsantrag, wonach das geltende Recht beizubehalten ist.