Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2007-06-13

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-13

Wortprotokoll

Aus der Fahne können Sie ersehen, dass nur noch die Differenz bei Artikel 187d geblieben ist. Der Nationalrat hat sich uns bei den übrigen Differenzen, also selbst bei der Schafwolle, angeschlossen. So verbleibt jetzt diese einzige, neue Differenz.

Der Nationalrat wollte ursprünglich im Landwirtschaftsgesetz die Förderung der Holz- und Biomassenutzung sowie der Nutzung von Solaranlagen im Landwirtschaftssektor stipulieren. Aus diesem Grund hat er Artikel 96 des Landwirtschaftsgesetzes mit den beiden Absätzen 4 und 5 ergänzt. Wie Sie sich erinnern und auf Seite 2 der Fahne sehen können, haben wir im Ständerat diese beiden Absätze wieder gestrichen.

Der Ständerat teilt zwar die Meinung, dass es in der Landwirtschaft durchaus ein Energiepotenzial gibt, das es zu nutzen gilt. Mit der Einspeisevergütung im Energiegesetz und weiteren Massnahmen bestehen jedoch bereits Instrumente, um dieses Potenzial auszuschöpfen; es sei an die im Energiegesetz bereitgestellten 300 Millionen Franken erinnert. Zudem befanden wir im Ständerat, dass die vom Nationalrat mit den Absätzen 4 und 5 vorgeschlagene Ergänzung von Artikel 96 nicht ins Landwirtschaftsgesetz gehöre, und beschlossen darum die Streichung. Dies geschah auch aus folgenden Gründen: Erstens hätten derartige Bestimmungen im Landwirtschaftsgesetz zu einer Verzerrung der Verhältnisse zwischen landwirtschaftlich-gewerblichen und privaten Investoren geführt, zweitens wären durch diese Bestimmungen im Bundesgesetz die kantonalen Verfahren ausgehebelt worden.

Diesen Überlegungen hat sich nun der Nationalrat zumindest teilweise angeschlossen. Gleichwohl will die Grosse Kammer den Missständen beim Vollzug in einzelnen Kantonen mit unendlich langen Bewilligungsverfahren ein Ende bereiten und schlägt deshalb eine Änderung im Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vor. Demnach soll folgende Ergänzung in Artikel 22 Absatz 4 RPG aufgenommen werden: "Optimal konzipierte Holz- und Biomasseanlagen sowie gute und ortsbildschutzgerecht in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen werden in allen Zonen rasch bewilligt, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden." So können Sie es auch Seite 3 der Fahne entnehmen.

Es handelt sich hierbei um einen von Nationalrat Marc Suter eingebrachten Eventualantrag, der im Nationalrat anstelle der im Landwirtschaftsgesetz gestrichenen Absätze 4 und 5 mit 112 zu 66 Stimmen gutgeheissen worden ist. Zweifellos befindet sich damit die Bestimmung nun im richtigen Gesetz. Auch das Bestreben, den Bau von Holz- und Biomasseanlagen sowie von Solaranlagen nicht nur zu erleichtern, sondern vor allem auch zu beschleunigen, stiess in unserer Kommission auf Wohlwollen. Gleichwohl kam die WAK unseres Rates mit 9 zu 3 Stimmen zum Entscheid, die neue Bestimmung in Artikel 22 RPG nicht aufzunehmen, dies aus folgenden Gründen:

1. Es handelt sich um einen Eingriff in das kantonale Recht, in dem die Bauverfahren geregelt sind. Somit ist die Bestimmung in dieser Hinsicht verfassungswidrig.

2. Zudem enthält der neue Absatz 4 von Artikel 22 RPG zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe. Was ist zum Beispiel eine "optimal konzipierte" Holz- oder Biomasseanlage? Oder was ist eine "gute und ortsbildschutzgerechte" Solaranlage? Und was heisst "rasch bewilligt"? Müssten dann weniger gute Anlagen einfach weniger rasch oder dürfen gar nicht bewilligt werden? Die neue Bestimmung wäre somit doch allzu interpretationsfähig.

3. Eine seriös erarbeitete Lösung für dieses berechtigte Anliegen ist bereits in die Wege geleitet. So habe ich mich im Auftrag unserer WAK in einem Schreiben vom 4. Juni 2007 mit dem Anliegen, geeignete Massnahmen zur Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren für Solaranlagen sowie für Holz- und Biomasseanlagen zu prüfen respektive in die Wege zu leiten, an die zuständige UREK gewandt. Ich gehe davon aus, dass dieses Anliegen in der UREK umgehend aufgenommen wird.

4. Frau Bundesrätin Leuthard hat im Nationalrat versichert, auch bei den Bewilligungsverfahren im Rahmen des Massnahmenpaketes zur Energiepolitik Nägel mit Köpfen einzuschlagen und säumigen Kantonen Beine zu machen. Sie kann nachher ja selber noch weiter ausführen, was wir darunter zu verstehen haben und welchen Zeitrahmen wir daraus ableiten können.

Aus diesen Überlegungen ersuche ich Sie im Namen der Kommission, einer gesetzgeberisch und verfassungsmässig einwandfreien Lösung den Vorzug zu geben und die vom Nationalrat beschlossene Änderung - wenn auch schweren Herzens - abzulehnen.