Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-06-13
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-13
Wortprotokoll
Der Antrag Schweiger legt tatsächlich in vielen Dingen den Finger auf wunde Punkte; einverstanden. Ich bin auch durchaus der Meinung, dass der Zweitrat diese Geschichte mit den Formulierungen noch überprüfen kann und soll, da hier verschiedene Dinge vielleicht doppelt genäht sind und man das Ganze einfacher formulieren könnte und noch Widersprüche zu eruieren wären. Was mir aber nicht gefällt, ist die Streichung des letzten Satzes von Absatz 1quater. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen.
Ich bitte Sie, zu beachten, dass die Kommission das Wörtchen "auch" ausdrücklich hineingenommen hat: "Für die Prüfung .... zieht das Bundesamt auch klinische Daten .... aus der Schweiz bei." Die Kommission hat das ausdrücklich hineingenommen, um eine gewisse Relativierung hineinzubringen. Es gibt ja hier Bereiche, in denen die Zahl der Probanden in der Schweiz schlicht zu klein ist. Wenn es schliesslich nur noch um ein halbes Dutzend Patienten geht, ist es klar, dass eine Überprüfung in der Schweiz nicht mehr viel bringt. Man kann dann sagen: "Ultra posse nemo tenetur" - wenn es keine Daten gibt, ist das Bundesamt auch nicht verpflichtet, diese beizuziehen.
Auf der anderen Seite möchte ich nicht, dass das wegfällt. Es ist nicht zuletzt für die klinische Forschung in der Schweiz von erheblichem Vorteil, wenn in dieser Überprüfung auch ihre Resultate beigezogen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Prüfung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit nur irgendwo im Ausland vorgenommen wird, ohne dass auch auf Resultate im eigenen Land abgestellt wird. Ich bitte Sie, diesen Satz so zu interpretieren. Die Materialien belegen, dass wir das ausdrücklich so gemeint haben. Es hat eine Diskussion über diesen Punkt gegeben, und wenn es notwendig ist, dass man das noch etwas mehr relativiert, wenn es wirklich darum geht, noch klarer zu sagen, dass die schweizerischen Daten "so weit wie möglich" einzubeziehen sind, dann machen wir das auch noch. Dann wird der Text noch etwas länger, aber der Sinn dahinter ist der, dass die schweizerischen klinischen Daten einbezogen werden, soweit sie vorhanden sind.
Ich möchte nicht, dass dieser Satz gestrichen wird, und bitte Sie, den Antrag Schweiger abzulehnen.
Was den Antrag Sommaruga betrifft, so hat mein Vorredner Christoffel Brändli das gesagt, was ich auch sagen wollte. Es kann nicht sein, dass wir am Schluss primär auf Weissrussland und die Ukraine abstellen. Für mich sind die Nachbarländer entscheidend. Sie sind auch wirtschaftlich vergleichbar. Auch dort habe ich nichts dagegen, wenn man das im Sinne der Aussagen meines Vorredners noch etwas klarer zum Ausdruck bringt.