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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-06-13

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-13

Wortprotokoll

Es wurde von Herrn Schwaller bereits sehr vieles gesagt. Nur vielleicht zum Antrag Schweiger, der eine juristisch klare Zusammenfassung der Absätze 1ter und 1quater gibt, Folgendes:

Im Zweitrat muss ganz sicher nochmals überprüft werden, inwiefern in unserem Artikel Widersprüchlichkeiten oder Unklarheiten vorhanden sind. Aber inhaltlich, denke ich, war es der Wille der Kommission, eine regelmässige Überprüfung, die alle drei Jahre stattfindet, einzuführen. Die Frage des Einbezuges der klinischen Daten ist eine Frage der Ausgestaltung der Verordnung, wobei man feststellen muss, dass es in unserem Land generell zunehmend schwierig ist, klinische Studien durchzuführen. Wir haben zu wenig Patienten und eine nicht unbedingt optimale Kooperation der Ärzte, die sich an klinischen Studien beteiligten müssten. In der Verordnung müsste auch gesagt sein, dass es nicht eine obligatorische Verpflichtung ist, diese Vergleiche mit einzubeziehen, wenn in der Schweiz ungenügende Daten vorhanden sind.

Bezüglich der Erweiterung des Indikationsbereichs haben wir in der Kommission diskutiert, dass eine Preisanpassung nach oben oder nach unten erfolgen kann oder muss und dass nicht jede kleinere Ausdehnung mengenmässig mitberücksichtigt wird. Es muss sich vielmehr um eine Ausdehnung der Indikation handeln, die kommerziell wirklich zu Buche schlägt; diese Grundsätze sind den Diskussionen der Kommission zu entnehmen.

Neu ist, dass die Kommission Ihnen beantragt, die bisher zugelassenen preisgünstigen Arzneimittel als massgeblich zu erklären. Hier stellen wir uns in einen gewissen Widerspruch zur Innovation, zu neuen, kostenintensiven Medikamenten. Es ist auch eine Frage der Vernunft, wann die Festsetzung von günstigen Preisen die Innovation verbietet und wann nicht. Ich glaube, dass das nicht das Ziel unserer Regelung sein kann; wir haben das auch nicht so festlegen wollen.

Ich möchte Sie bitten, den Antrag Sommaruga Simonetta abzulehnen. Der Länderkorb ist ein bewährtes Mittel, das wir immer wieder festgelegt haben. Wir haben in der Kommission lange darüber diskutiert und haben uns der Argumentation des Bundesamtes zugunsten der Beibehaltung des Länderkorbes angeschlossen. Zudem wäre es schon ein etwas überfallartiger Entscheid, wenn wir jetzt diesen Antrag ausserhalb der Kommissionsberatungen und ohne Abklärung der Konsequenzen übernehmen würden. Der Zweitrat kann ja, wenn er will, diesen Antrag nochmals aufnehmen und darüber diskutieren, auch mit den Betroffenen. Wir aber haben uns in der Kommission klar für diese Formulierung und die Beibehaltung des Länderkorbes entschieden, und ich möchte Ihnen das auch so beantragen.