Heberlein Trix · Ständerat · 2007-06-13
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-13
Wortprotokoll
Weshalb ist die Antwort nur teilweise befriedigend?
Zur ersten Frage, die ich gestellt habe, stellt der Bundesrat fest, dass in der Krankenversicherung in unserem Land grundsätzlich das Territorialprinzip gelte. Das wissen wir. Zwar hat es der Bundesrat selber aufgeweicht, denn es laufen Pilotprojekte, bei denen der Bundesrat die Rahmenbedingungen festgelegt hat und die wir im Parlament auch genehmigt haben. Wenn der Bundesrat dann aber feststellt, dass es sich beim Verhalten der Helsana wohl um einen Einzelfall handle, so ist dies eine Aussage, die nicht durch Fakten belegt ist. Die Helsana zielt klar auf die Politik hin, dies wurde von den Verantwortlichen immer wieder bestätigt. Daher sei die Frage erlaubt, ob der Bundesrat in seiner Antwort von gesicherten Fakten ausgegangen ist oder ob es sich um Wunschdenken oder um Anregungen handelt, die er an die Helsana weitergeleitet hat. Auch die Frage, was der Bundesrat unternehme, um solche Vergehen zu ahnden und dafür zu sorgen, dass die bestehenden Gesetze eingehalten werden, wurde offengelassen.
Dies gilt auch bezüglich der Antwort auf die zweite Frage. Oder ist der Bundesrat der Meinung, dass diese Vergehen nicht zu sanktionieren sind? In diesem Fall werden andere Kassen ähnlich handeln. Wenn man einmal von einer Sanktion abgesehen hat, ist es nicht mehr möglich, solche Vergehen zu ahnden.
Wenn dann in der Antwort auf die dritte Frage festgestellt wird, dass es angesichts der tendenziellen Öffnung der Gesundheitsmärkte im EU-Raum gerechtfertigt sei, von Aufsichtsmassnahmen abzusehen, frage ich mich, welche Öffnung damit gemeint sei. Meint man die Öffnung für sämtliche Behandlungen, ambulant, stationär, für Akut- und Chronischkrankenpflege, für Rehabilitation oder auch für Medikamente? Da scheint mir eine Öffnung über die Kantonsgrenzen hinaus viel dringender und sinnvoller zu sein. Die freie Spitalwahl ausserhalb von Notfällen usw. ist ein Anliegen, das die Bevölkerung viel stärker beschäftigt als mögliche Behandlungen oder die Zuweisung zu Behandlungen im Ausland, wie dies teilweise auch geschehen ist. Wie wird die Problematik bezüglich der Rechtsgleichheit bei einer allfällig geplanten Änderung des Binnenmarktprinzips sichergestellt? Soll denn auch der Abschluss von obligatorischen Krankenversicherungen im Ausland möglich sein, was ja dann gleichgestellt werden müsste?
Im letzten Satz stellt der Bundesrat fest, das BAG gehe davon aus, dass die Helsana parallel importierte Medikamente nur im Rahmen der vom BAG festgelegten Kriterien, unter welchen sie nach Ablauf eines allfälligen Patentschutzes für das Originalpräparat in die Spezialitätenliste aufgenommen würden, vergüte. Meines Wissens hat aber die Helsana öffentlich das Gegenteil verkündet. Daher sei auch hier die Frage erlaubt, ob mit gleichen Ellen gemessen werde. Ich bin an sich für eine Öffnung des Marktes, ich bin für eine freie Spitalwahl, ich bin in Bezug auf die Aufhebung des Kontrahierungszwanges auch dafür, dass Verträge frei abgeschlossen werden können. Aber es muss mit gleichen Ellen gemessen werden. Daher denke ich, dass diese Fragen wohl erlaubt sind und in der Antwort des Bundesrates nicht vollständig beantwortet wurden. Vielleicht möchte er das auch nicht öffentlich machen; dann kann er mir die Antworten auch persönlich noch geben.