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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-06-14

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-14

Wortprotokoll

Ich versuche gern noch, eine Meinung zu diesem gesamten Abschnitt beizusteuern. Erstens geht es hier nicht darum, ein Mediationsgesetz zu machen, sondern nur darum, die Schnittstellen in der ganzen Geschichte zu regeln. Zweitens darf ich Sie daran erinnern, dass dieses Bemühen genau auf der Linie des Gesetzes liegt. Sie haben es vom Kommissionspräsidenten und von Herrn Bundesrat Blocher gehört: "schlichten statt richten" oder "konferieren statt prozessieren". Wir haben den Friedensrichter hochleben lassen. Als Institution ist der Friedensrichter Importware aus der Französischen Revolution, aber die Möglichkeit der Einigung und der Vermittlung ist in diesem Lande selbstverständlich eine gute alte Tradition. Wir haben in dieses Gesetz auch die Schiedsklausel aufgenommen. Selbstverständlich muss der Schiedsvertrag durchsetzbar sein. Darum regeln wir hier auch einen Teil davon. So ist es auch beim Mediationsvertrag: Er kann nicht zu einem Vollstreckungstitel führen, wenn nicht ein Eingang ins Verfahren geschaffen wird.

Die zentrale Frage, die uns Herr Inderkum gestellt, die Herr Schweiger - er ist jetzt leider nicht mehr hier - unterstrichen und die auch Herr Epiney aufgegriffen hat, ist die: Was handeln wir uns ein, wenn wir die "Miniregelung" gemäss Bundesrat übernehmen? Zunächst einmal einen Mehrwert für die Justiz und für die Kantone. Es gibt eine Entlastung von Verfahren. Das Mediationsverfahren, wie es der Bundesrat konzipiert hat, tritt an die Stelle des Schlichtungsverfahrens und weitgehend an die Stelle des gerichtlichen Verfahrens. Es gibt eine Entlastung bei der Organisation und bei den Kosten. Die Behörden müssen sich nicht darum kümmern, wie das Ganze organisiert ist, und die Privaten müssen alle Kosten dieser Übung übernehmen. Es ist auch richtig so und völlig klar.

Darf ich Sie daran erinnern, dass die Reform der Bundesrechtspflege, die das Parlament beschlossen hat, im Wesentlichen eine Übung ist, die die Kantone belastet? Das muss man einfach und klar und deutlich sagen. Wir - die Mehrheit - haben ein grossartiges Versprechen in die Welt gesetzt: "das Bundesgericht entlasten und gleichzeitig Rechtsschutz gewähren". Wir haben es heute wieder gehört. Und wer bezahlt diese Zeche? Das sind die Kantone. Die Einigung mit Mediation ist eine der Möglichkeiten, die sie haben - nur eine! -, sich ein wenig von dieser Last zu befreien. Es ist kein Allerweltsheilmittel, ich will nicht übertreiben. Aber es ist eine der Möglichkeiten, wie man sich entlasten kann. Genau das ist heute mehrfach unterstrichen worden! Die Kantone legen Wert darauf. Darum sollte man ihnen diesen Weg nicht verwehren. Es ist eine der wenigen Entlastungsmöglichkeiten. Im Übrigen können die Kantone ohnehin Pilotprojekte starten. Aber das sollte ja nicht nur zu einem Pilotprojekt werden. Das ist nicht der Zweck der Übung.

Es geht also um einen Mehrwert für die Justiz und die Kantone und zum Zweiten auch um einen Mehrwert für die Rechtsuchenden. Ich habe mir erlaubt, eine lange Liste dieser Punkte zusammenzustellen - ich erspare Ihnen selbstverständlich diese Liste -; es gibt Vorteile in der ZPO. Wenn man diese nutzt, dann kann man mehr aus der Mediation herausholen. Darin sind wir uns sicher einig, Herr Inderkum. Mit der ZPO gewinnt sie den Vorteil der Rechtshängigkeit; damit werden Fristen gewahrt oder unterbrochen. Man kann, wenn man die Mediation im ZPO-Verfahren macht, einen Vollstreckungstitel erreichen; sonst erreicht man das nicht.

Es gibt eine zweite lange Liste. Wir handeln uns keine Nachteile für die Mediation ein, wenn wir sie im ZPO-Verfahren durchführen. Es gibt keine Doppelspurigkeiten. Die Vertraulichkeit ist gewahrt, das Zeugnisverweigerungsrecht ist gewahrt usw. Schliesslich ist die Einigung ein Nutzen für das Verfahren. Es ist einfach die Frage, ob wir diese Chance für mehr Parteiwille - das steht für mich im Zentrum - vergrössern wollen. Es geht auch um ein Stück Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts.

Noch einmal: Ich habe mir diese Geschichte noch einmal überlegt, vorwärts und rückwärts, die Argumente gelesen, auch jene im Kommissionsprotokoll - ich war ja nicht Kommissionsmitglied -, und ich sehe wirklich keine plausiblen Gründe, dieser Minimalregelung nicht zuzustimmen. Es gibt keine Gefahr für die Gerechtigkeit. Es ist eine relativ klare Entscheidsituation: Wenn die Privaten das wollen - es ist völlig freiwillig, und man kann jederzeit aussteigen -, warum soll man ihnen dieses Tor nicht öffnen? Nehmen wir die Leute als mündige Bürger! Darum geht es schlicht und einfach. Wenn dies der Justiz und den Kantonen etwas nützt, warum soll man es ihnen verwehren? Wir haben - und zwar in diesem Ständerat - in den letzten Jahren in der Jugendstrafprozessordnung, im Strafprozess, vor allem im Verwaltungsverfahrensgesetz solche Regelungen mit Mehrheiten verabschiedet. Warum jetzt ausgerechnet hier nicht, wo sie am ehesten infrage kommen? Das ist nicht so ganz einfach zu verstehen.

Sie gestatten mir noch eine persönliche Bemerkung nach all den Jahren als Richter, als Regierungsrat und jetzt als Anwalt: Eine Einigung, auch wenn es nur eine teilweise Einigung ist, ist immer eine bessere Lösung als ein Urteil. Im Grunde genommen ist es für mich eine Frage der Einstellung zu den Mitmenschen. Wenn man sich selber nicht überschätzt, sucht man in allererster Linie Einigungen, und hier haben wir eine Möglichkeit dazu. Zusätzlich kann man damit beschleunigen, und man kann gelegentlich auch bessere Lösungen finden. Ich kann mir bei einem Ja zum bundesrätlichen Entwurf wirklich nur Gewinner vorstellen.

Ich darf schliesslich noch anfügen, Herr Bundesrat, dass der Zürcher Bericht, den Sie zu Recht erwähnt haben, sich nur auf Strafsachen bezieht. Er hat nichts mit der ZPO zu tun. Daraus kann man hier nichts ableiten.