AB 75170
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-14
Wortprotokoll
Hier haben wir eine "Rettungsnorm" für den Fall, dass eine Partei am falschen Ort oder im falschen Verfahren vorgegangen ist. Wenn innert einer Nachfrist die Korrektur erfolgt, bleiben die Wirkungen der Rechtshängigkeit erhalten.
Zu bemerken ist noch, dass darauf verzichtet wurde, eine Überweisung von Amtes wegen vorzusehen, also die unzuständige Stelle zu verpflichten, die Eingabe an die richtige Stelle weiterzuleiten.