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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-06-19

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-19

Wortprotokoll

Den Schwerpunkt der BFI-Botschaft des Bundesrates bilden sechzehn Vorlagen, insbesondere die elf Finanzierungsbeschlüsse betreffend diverse Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite. Sie umfassen den gesamten Bildungsbereich: Berufsbildung, Hochschulen, Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Innovation und Transfer des Wissens in die Gesellschaft und Wirtschaft. Im Grundsatz haben wir es somit mit einer Finanzierungsbotschaft zu tun. Im Vorfeld dieser Botschaft und auch während der Beratungen drehten sich die Diskussionen denn im Wesentlichen auch ganz eindeutig um Geld und weniger um Inhalte. Häufig hatte man den Eindruck, dass die Gleichung "Mehr Geld gleich mehr Qualität" gleichsam als unverrückbares Dogma betrachtet wird.

So einfach ist es nun aber nicht! Ausreichende Mittel bilden eine unabdingbare, aber eben nicht die einzige Voraussetzung für ein gut ausgebautes Bildungs- und Forschungswesen. Es ist deshalb sehr zu begrüssen, Herr Bundesrat, dass generelle Leitlinien und Ziele für die BFI-Politik 2008 bis 2011 formuliert worden sind, um eben dann vor diesem Hintergrund, vor den Zielsetzungen, den Einsatz der Fördermittel vorzunehmen. Diese grundlegenden Ziele werden dann für die einzelnen Förderbereiche noch verfeinert, sodass für die kommende Periode - da bin ich jetzt überzeugt - ein echtes, strategisches Controlling über die Zielerreichung möglich wird, so, wie dies bereits mit dem Zwischenbericht über die Zielerreichung für den Zeitraum 2004 bis 2007 erfolgt ist.

Die Kommission hat erfreulicherweise dem Gesichtspunkt des wirkungsvollen Mitteleinsatzes - darum geht es - die nötige Beachtung geschenkt. Sie finden deshalb in den Bundesbeschlüssen für den ETH-Bereich, aber auch bezüglich der Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz die Verpflichtung zur Überprüfung und Verbesserung des Mitteleinsatzes; das haben wir eingebaut. Aus meiner Sicht sehr wesentlich ist auch der Auftrag an den ETH-Rat zur Zusammenarbeit mit den anderen Hochschulen, aber ebenso wichtig scheint mir die Anweisung an den Bundesrat, die wir aufgenommen haben, im Sinne meiner seinerzeitigen Motion 04.3506 die Portfoliobereinigung voranzutreiben. Die Kommissionspräsidentin hat darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich die Ausführungsgesetzgebung zu den Bildungsartikeln genügend Gelegenheit geben wird, im strukturellen Bereich verschiedene Probleme zu behandeln, die noch gelöst werden müssen.

Erfreulich ist, dass der Bundesrat dem unüberhörbaren Ruf der in den tertiären Bildungsbereich involvierten Kreise sowie den diesbezüglichen Forderungen des Parlamentes bezüglich Wachstum gefolgt ist. Das Gesamtkreditvolumen aller Fördermittel soll jährlich um durchschnittlich 6 Prozent wachsen, und das ist erfreulich. Wir wissen indessen, dass die Zusicherung und das Halten von Versprechen zwei verschiedene Dinge sind. Gleichsam gebetsmühlenartig haben wir von allen involvierten Kreisen die Sorge bzw. die Forderung vorgetragen erhalten, dass alles zu unternehmen sei, damit der Bund seine Verpflichtungen auch tatsächlich einhalte. Als Präsident eines Fachhochschulrates kann ich diese Forderung nur unterstreichen. Wachstum ist das eine, Verlässlichkeit und damit Sicherstellung einer nachhaltigen Planung das andere. Deshalb bin ich in Bezug auf die Forderungen nach noch höherem Wachstum eher skeptisch. Mein Grundanliegen ist es, dass das, was wir heute verabschieden, bestehen bleibt.

Die bitteren Erfahrungen der vergangenen Jahre dürfen sich nicht wiederholen. Die jüngsten Verlautbarungen aus dem Finanzdepartement lassen nun wieder die Hoffnung zu, dass das Wachstum von 6 Prozent im BFI-Bereich tatsächlich ungeschmälert eingehalten wird. Ich bin etwas optimistischer als die Kommissionspräsidentin, denn ich gehe davon aus - und hoffe dies natürlich auch -, dass wir das Wirtschaftswachstum, über das wir zur Zeit verfügen, über diese Periode weiterführen können; dann besteht auch eine berechtigte Hoffnung, dass diese Wachstumsrate im BFI-Bereich von durchschnittlich 6 Prozent über die gesamte Periode eingehalten werden kann. Ich sage das aber auch bereits jetzt: "Gebrannte Kinder scheuen das Feuer", weshalb man auch Verständnis dafür haben muss, dass eine Vorlage wie die Vorlage 17 eingebracht worden ist.

Ich werde mich im Detail dort nicht äussern, sage aber bereits jetzt: Ich kann diese Vorlage aus grundsätzlichen Überlegungen nicht unterstützen, denn ich biete nicht Hand gleichsam zu einer Selbstkastration des Parlamentes im Budgetbereich. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Ich werde mich stets für die Einhaltung der Wachstumsrate von 6 Prozent einsetzen, wenn nötig auch zulasten anderer Ausgabenbereiche des Bundes, aber nicht auf der Basis einer gesetzlichen Bindung zum Voraus, sondern dann, wenn es nötig ist, am richtigen Ort, und das ist der Budgetbereich, der Budgetprozess.

Im Sinne einer zusammenfassenden Würdigung dieser Vorlage möchte ich noch folgende Bemerkungen anbringen: Die überdurchschnittliche Erhöhung der Fördermittel zugunsten der nationalen Forschungs- und Innovationstätigkeit ist zu begrüssen. Die Kommissionspräsidentin hat aber bereits darauf hingewiesen, dass zur Kenntnis zu nehmen ist, dass der Wert von 2,9 Prozent des Bruttoinlandproduktes für Forschung und Entwicklung nur dank dem Grosseinsatz der Privatwirtschaft erreicht wird. Zieht man nämlich den Zuschuss der Privatwirtschaft von 2,1 Prozent ab, so betrug der Anteil der öffentlichen Hand im Jahr 2004 nur gerade 0,7 Prozent des BIP. Dieser Wert - das muss man zur Kenntnis nehmen - liegt rund 10 Prozent unter dem Mittel der OECD-Länder.

Nicht vollumfänglich zu befriedigen vermag aus meiner Sicht der für die Berufsbildung vorgesehene Bundesanteil, auch wenn zugegebenermassen ein überdurchschnittlicher Zuwachs von 8,7 Prozent vorgesehen ist. Ich verweise Sie auf die Seite 1264 der Botschaft, Sie finden dort die Grafik 7. Dort sehen Sie, dass der Sollanteil des Bundes an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand gemäss dem Berufsbildungsgesetz auch in der kommenden Periode nicht erreicht wird. Sie müssen das würdigen, und zwar in Anbetracht der Tatsache, dass die Berufsbildung der Königsweg in die arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration auf der Sekundarstufe II ist, denn zwei Drittel der Jugendlichen gehen den Weg über die Berufsbildung.

In Anbetracht dieser Tatsache stimmt mich eben die Feststellung, dass der Sollanteil des Bundes immer noch nicht erfüllt wird, nachdenklich; dies umso mehr, das muss man hier zur Kenntnis nehmen, als nicht davon ausgegangen [PAGE 553] werden kann, dass diese Finanzierungslücke - und diese besteht - von den Kantonen geschlossen wird. Da haben wir nämlich andere Signale. Es ist deshalb mehr als fraglich, ob die angestrebten Ziele im Bereiche der Berufsbildung im Zeitraum 2008 bis 2011 erreicht werden können.

Ebenfalls nicht zu befriedigen vermag die Bundesunterstützung bei den Fachhochschulen. Ich erinnere Sie daran - das kann man nicht genügend unterstreichen -, dass die Fachhochschulen aufgrund des zwischen dem BBT und der EDK erarbeiteten Masterplanes bereits einschneidende Konzentrationsmassnahmen haben in Kauf nehmen müssen.

Für die Periode 2008 bis 2011 wurde nun ein zweiter Masterplan ausgearbeitet, der einen Bedarf an Bundesmitteln in der Höhe von 1,869 Milliarden Franken ausweist. Trotz eines überdurchschnittlichen Wachstums von 7,8 Prozent bei den Fachhochschulen reichen aber diese Mittel nicht aus, um den Plafond, wie ihn der Masterplan ergeben hat, zu decken. In der Botschaft wird in diesem Zusammenhang lapidar festgestellt: "Der aus finanzpolitischen Gründen um rund 200 Millionen Franken reduzierte Betrag des Bundes wird zwangsläufig Kürzungen bei den Entwicklungs- und Finanzplänen der Fachhochschulen zur Folge haben." Das ist die Tatsache, und diese Situation kann einfach nicht unwidersprochen hingenommen werden. Ich werde deshalb den Minderheitsantrag unterstützen; ich habe ihn nicht unterzeichnet, weil ich an dieser Sitzung nicht anwesend war.

Was nun die kantonalen Universitäten anbelangt, muss man sich ebenfalls bewusst sein, dass die Situation mehr als angespannt bleibt. Trotz eines Wachstums von 4,6 Prozent liegt der für 2008 bis 2011 beantragte Zahlungsrahmen für die Grundbeiträge an die Universitäten - es ist kein hoher Betrag, man muss sich dessen bewusst sein - um 3,1 Millionen Franken tiefer als der für die laufende Periode 2004 bis 2007 ursprünglich, d. h. vor den Entlastungsprogrammen vorgesehene Betrag. Der bei den Grundbeiträgen vorgesehene Anstieg trägt somit dem Anstieg der Studierendenzahlen und der Teuerung nicht vollumfänglich Rechnung. Ich habe Verständnis für die Universitätskreise, die mit Sorge darauf hinweisen, dass die Verschiebung - und diese hat stattgefunden - von Mitteln in Spezialitätenförderungen, in die Exzellenzförderung sowie diesbezügliche internationale Verpflichtungen unter anderem zulasten der Grundfinanzierung der Hochschulen geht; das muss man hier auch einmal sagen. Ob diese Prioritätensetzung bildungspolitisch richtig ist, wage ich nämlich zu bezweifeln.

Zu dieser Entwicklung - und diese ist in der kommenden Periode scharf zu beobachten - ist nämlich immer noch zu bemerken, dass eine gute Lehre die wichtigste Voraussetzung für Exzellenz, aber auch für die Forschungsaktivitäten ist, weshalb eine genügende Grundfinanzierung eine Conditio sine qua non ist. Dessen muss man sich einfach bewusst sein.

Ich gestatte mir zum Schluss noch ein Wort zum ETH-Bereich. Keine Sorge, ich verfalle im Zusammenhang mit den Ereignissen und Verlautbarungen im Umfeld der ETH Zürich jetzt nicht in den wettbewerbsähnlichen Aktivismus, der da entwickelt worden ist. Der Berichterstatter wird sich ja zum Leistungsauftrag und zum Mitteleinsatz äussern. Ich gestatte mir einfach die Bemerkung, Herr Bundesrat, dass natürlich schon alles Erforderliche vorzukehren ist, damit die weltweit herausragende Stellung und der exzellente Ruf der ETH, insbesondere der ETH Zürich, durch Umfeldprobleme - sage ich jetzt einmal - nicht in Gefahr geraten.

Und dann etwas, was die Zuweisung der Mittel im ETH-Bereich anbelangt: Ich bitte jetzt schon die Finanzkommission, insbesondere die zuständige Subkommission, bei der Prüfung des Budgets darauf zu achten, ob die Mittelzuteilung - das geschieht nämlich im Budget - zwischen den beiden ETH sachgerecht vorgenommen worden ist. Im Weiteren haben wir dann im Rahmen der in der nächsten Legislatur zu beratenden Gesetze als Folge des neuen Bildungsartikels in der Verfassung auch die Gelegenheit, allenfalls über die Organisation und die Führungsstruktur der ETH zu diskutieren. Bref - zu dieser ETH-Geschichte sage ich einfach, es gilt auch hier der Grundsatz: Gewisse Dinge sind sofort zu tun, andere später und noch andere viel später.

Gestatten Sie mir, zum Schluss festzuhalten, dass hier im Grundsatz eine Vorlage vorliegt, der wir zustimmen können. Aber es war mir ein Bedürfnis, doch noch auf gewisse Dinge bezüglich der Zukunft des Bildungsbereichs hinzuweisen, auf die Aspekte, die wir in der kommenden Periode sehr gut zu beobachten haben. Ich ersuche Sie, auf die Vorlage einzutreten.

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