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Büttiker Rolf · Ständerat · 2007-06-20

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-20

Wortprotokoll

Wenn man ordnungspolitisch konsequent sein wollte, müsste man eigentlich den ganzen Artikel 19 streichen. So weit möchte ich nicht gehen. Immerhin hat der Bundesrat bei Absatz 1 für das Anbieten dieser gewerblichen Leistung eine Kann-Formulierung gewählt; das schwächt die ganze Geschichte etwas ab. Bei Absatz 2 kommt aber das erste Mal das schlechte Gewissen des Bundesrates zum Ausdruck, indem er sagt, dass diese gewerblichen Leistungen die Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe nicht beeinträchtigen dürfen. Bei Absatz 3 werden dann einige Kapriolen gemacht, um zu beweisen, dass diese gewerblichen Leistungen nicht irgendwie durch die Leistungen aus dem Monopolbereich, aus dem Bereich der hoheitlichen Aufgaben, quersubventioniert werden sollen.

So weit, so gut. Ordnungspolitisch ist das natürlich nicht überzeugend. Zu Absatz 3 muss ich auch sagen, Herr Bundesrat: Die Botschaft lese ich wohl, aber es wird oft Schwierigkeiten geben, wenn dieses Amt hoheitliche Aufgaben im Monopol erfüllt und dann hingeht und auch gewerbliche Leistungen anbietet, die die Privatwirtschaft eben auch anbietet. Die Privatwirtschaft - das kann ich Ihnen sagen, da ich mit ihr Kontakt habe - hat wirklich Angst vor dieser Bestimmung. Sie müssen sehr wahrscheinlich auch zugeben, dass es oft nicht ganz einfach sein wird, die Abgrenzung der hoheitlichen Aufgaben von den privatwirtschaftlichen Leistungen vorzunehmen. Deshalb kann es ja auch nicht schaden, wenn man das dann auch im Gesetz sagt und der Privatwirtschaft entsprechend die Ängste nimmt - wenn von der Mehrheit schon die Behauptung aufgestellt wird, die Privatwirtschaft werde durch diese Bestimmung nicht tangiert.

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Nun möchte ich noch zu einem Vorwurf der Kommissionsmehrheit Stellung beziehen. In der Kommission wurde nämlich gesagt, die Privatwirtschaft könne das ja gar nicht und es gebe keine Beispiele, wo die Privatwirtschaft solche Daten kreiere oder selbst auf den Markt bringe. Ich kann Ihnen beweisen, dass diese Aussage schlicht nicht stimmt.

80 Prozent unserer täglichen Entscheidungen basieren auf räumlichen Geodaten. Damit ist es naheliegend, dass die Privatwirtschaft im Bereich der Geodaten vor allem mit modernsten Technologien - Stichwort Satellitentechnologie - tätig ist. Daher ist es nicht sinnvoll, diese Firmen durch den Staat zu konkurrenzieren. Diese Formulierung in Artikel 19 - ich sage es anständig - ritzt das Subsidiaritätsprinzip erheblich. Dann muss ich Ihnen sagen, dass z. B. Google Earth in aller Munde ist und weltweit genutzt wird. Es fliessen täglich neu generierte Geodaten in Google Earth ein, die zum Teil auch von der Schweizer Privatwirtschaft generiert werden. Das Geozentrum Gümligen hat z. B. ein Luftbild, ein Orthofoto, der Region Bern bei Google Earth aufgeschaltet, oder die Schweizer Firma Viewtec hat ein Höhenmodell und ein hochaufgelöstes Luftbildmosaik der ganzen Schweiz von Swissphoto aufgeschaltet. Auch die GPS-Systeme in Autos wie auch tragbare GPS-Geräte benötigen Geodaten, zum Teil von der Firma Teleatlas, ebenfalls einer Schweizer Firma. Ich könnte Ihnen noch ein paar weitere Beispiele aufzählen, wo Geodaten von Schweizer Firmen generiert werden. Ich sage das nur, weil in der Kommission explizit gesagt wurde, dass es das nicht gebe.

Es gibt z. B. digitale Höhenmodelle, in dieser Sparte arbeiten die Schweizer Firmen Sarmap, Gamma Remote Sensing, die MFB Geoconsulting. Weiter haben wir z. B. digitale Stadtmodelle durch die Firma Supercity, dann gibt es - das kennen Sie, Herr Bundesrat - die Mobilfunkplanung, z. B. über Swisscom, Polycom oder MFB Geoconsulting. Es gibt in Bezug auf Landnutzung und Vegetationsanalysen, Ernteprognosen, Food Security ebenfalls Schweizer Firmen, die Daten anbieten. In der Wasserwirtschaft inklusive Hochwasser- und Abflussprognosen und -überwachung ist die Firma MFB Geoconsulting tätig. In der Ortsplanung, der Erstellung von Übersichtsplänen, Planung von Industrieanlagen und Verkehrswegen ist z. B. die Ernst Basler & Partner AG tätig; die SBB sind es hier ebenfalls. So liesse sich die Liste beliebig erweitern. Beim Punkt der digitalen Geodaten inklusive Strassen- und Wanderkarten gibt es verschiedene Schweizer Verlage: Hallwag, Kümmerly & Frey, Orell Füssli Kartographie AG usw.

Aus all diesen Ausführungen entnehmen Sie, dass es nicht nur öffentliche Ämter - wie das Bundesamt für Landestopografie - sind, die diese Geodaten kreieren; die Liste liesse sich beliebig verlängern. Deshalb haben diese Firmen echt Angst, dass sie mit der Formulierung von Artikel 19 gemäss der Mehrheit konkurrenziert werden - das ginge ja noch - oder aber, wie es in Absatz 3 angedeutet ist, schlussendlich durch längere Spiesse konkurrenziert werden. Deshalb möchte ich eine klare Lösung bei Absatz 1, wo eben dann festgehalten wird, dass diese gewerblichen Leistungen nur dann durch den Staat anzubieten sind, wenn die Privatwirtschaft nicht in der Lage ist, die entsprechenden Leistungen zu erbringen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag der starken Minderheit zustimmen, die in der Kommission nur wegen des Stichentscheides des Präsidenten schlussendlich unterlegen ist.