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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-20

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-20

Wortprotokoll

Es handelt sich tatsächlich zunächst um eine sprachliche Formulierung: "Waffenzubehör" umfasst im umgangssprachlichen Sinn auch Waffenbestandteile, aber im Sinne des Waffengesetzes umfasst "Waffenzubehör" nach Artikel 5 verbotene Gegenstände, die nur mit Ausnahmebewilligungen eingeführt werden können. Darum muss es hier so heissen, wie der Kommissionssprecher gesagt hat: nicht "Waffenzubehör", sondern "Waffenbestandteile".

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