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Altherr Hans · Ständerat · 2007-06-20

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-20

Wortprotokoll

Damit sich die Stimmenzähler darauf einstellen können: Für dieses Geschäft benötige ich etwa doppelt so lange wie für das letzte. (Teilweise Heiterkeit)

Wir haben heute also als Zweitrat zur Volksinitiative "gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten" Stellung zu nehmen. Eintreten ist obligatorisch. Im Erstrat wurde ein Begehren auf Rückweisung an den Bundesrat zur Erarbeitung eines Gegenvorschlages abgelehnt. Die Initiative selbst empfiehlt der Nationalrat dem Volk mit 114 zu 51 Stimmen zur Ablehnung.

Ihre SiK hat sich an der Sitzung vom 16./17. April 2007 mit der Initiative auseinandergesetzt. Sie hat sich von der gründlichen Arbeit der Schwesterkommission überzeugen können. Nach einigen ergänzenden Fragen und Diskussionen empfiehlt sie Ihnen - um das gleich vorwegzunehmen - mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Initiative.

Was wollen die Initianten? Beantragt ist ein neuer Artikel 74a in unserer Verfassung unter dem Randtitel "Lärmschutz" mit folgendem Wortlaut: "In touristisch genutzten Erholungsgebieten dürfen in Friedenszeiten keine militärischen Übungen mit Kampfjets durchgeführt werden." So sympathisch das Anliegen des Lärmschutzes im Allgemeinen und des Lärmschutzes in der Umgebung von Flugfeldern im Besonderen ist, so wenig überzeugt die Formulierung des Begehrens. Die Initianten erklären, dass ihre Initiative nicht gegen die Luftwaffe gerichtet sei. Wenn man sich aber auf einer Schweizerkarte ansieht, wo militärische Übungen mit dem F/A-18 und dem F-5 heute möglich sind, so stellt man fest, dass das nur im Alpengebiet und mit Einschränkungen auch im Jura möglich ist. Über das Mittelland führen zivile Luftstrassen, ebenso auch über den Gotthard. Das Alpengebiet und auch der Jura sind aber klar Erholungsgebiete, und sie werden touristisch genutzt.

Im Falle der Annahme der Initiative wären also Übungen im gesamten Gebiet der Schweiz nicht mehr möglich. Aufs Ausland auszuweichen, das ist leichter gesagt als getan. Es dürften sich kaum Staaten finden, in denen wir mit Schweizer Kampfjets fliegen könnten, ohne Gegenrecht zu gewähren. Zudem - das ist entscheidend - sind das Kennenlernen und die Arbeit mit der Topografie und mit der Meteorologie ein ganz wesentlicher Teil jeder Übung. Schliesslich ist insbesondere immer auch die Zusammenarbeit mit dem Bodenpersonal zu üben. Das alles kann man auch durch Simulatoren nicht vollständig ersetzen.

Im Nationalrat und in Ihrer SiK bestand ein breiter Konsens darüber, dass die Initiative - um es diplomatisch auszudrücken - unglücklich formuliert ist. Sie verfolgt ein legitimes Ziel, die Lärmbekämpfung, jedoch mit untauglichen Mitteln. Die Initianten haben sich in der Anhörung vor der SiK des Nationalrates - wenn ich das Protokoll richtig interpretiere - dahingehend verlauten lassen, dass sie mit dem alten, dem früheren Stationierungskonzept leben könnten. Es führt aber kein realistischer Weg zurück. Dutzende von Millionen Franken an Investitionen wären zumindest teilweise vergeblich gewesen. Mehr als die heutigen drei Flugplätze für Kampfjets in Payerne, Meiringen und Sion zu unterhalten wäre Geldverschwendung. Es würde auch der Tatsache nicht gerecht, dass die Kampfjetflotte in den letzten Jahrzehnten massiv abgebaut worden ist. Ich erinnere Sie daran, dass 1980 noch 447 Flugzeuge in Betrieb waren. In diesem Jahr sind es noch 87, also etwa ein Fünftel. Entsprechend hat auch die Zahl der Flugbewegungen abgenommen.

Wenn Ihnen die Kommission die Ablehnung der Initiative beantragt, so, wie gesagt, keineswegs deshalb, weil ihr der Lärmschutz nicht wichtig wäre. Das Gegenteil ist der Fall. Die Armee hat in diesem Bereich schon sehr viel getan. So werden seit 1995 keine Tiefflüge für den Erdkampf mehr durchgeführt. Auf die Fähigkeit zur taktischen Luftaufklärung und die entsprechenden Flüge ist verzichtet worden. Es werden, wo immer möglich, Simulatoren eingesetzt. Die militärischen Einsatzräume sind reduziert und die Mindestflughöhe ist angehoben worden. Überschallflüge werden nur in über 10 000 Metern über Meer durchgeführt, Nacht- und Tiefflüge im Ausland trainiert. Kampfjets fliegen übungshalber lediglich zwischen halb neun Uhr und siebzehn Uhr in den Trainingsräumen. Die Flugplätze sind zudem über Mittag geschlossen. Nach Möglichkeit starten immer zwei Flugzeuge miteinander, um auch so die Lärmbelastung tief zu halten. Unterhaltsarbeiten an den Flugplätzen werden im Sommer, also in der Haupttourismuszeit, durchgeführt. Es wird auf [PAGE 592] Beerdigungen Rücksicht genommen usw. In der Umgebung der Flugplätze Emmen, Meiringen, Payerne und Sion sind zulasten des Bundes auch Schallschutzfenster eingebaut worden.

So eindrucksvoll dieser Katalog ist, so bleibt es natürlich eine Tatsache, dass Lärm stört und dass Kampfjets einen enormen Lärm verursachen. Die Bemühungen der Armee um Lärmreduktionen müssen fortgesetzt werden - und sie werden fortgesetzt. Ein zusätzlicher Simulator wird es ermöglichen, dass auch Verbandseinsätze vermehrt lärmfrei geübt werden können. Der Lärm an der Quelle, am Flugzeug selbst, wird vermutlich nicht mehr deutlich reduziert werden können. Aus verschiedenen Gründen - Sicherheit beim Start, Länge bzw. Kürze der Flugbahnen, schneller Gewinn an Flughöhe - kann auf die lärmintensiven Nachbrenner nicht verzichtet werden. Wo die Lärmemissionen nicht reduziert werden können, sind aber die Lärmimmissionen zu verringern. Die Schallschutzfenster habe ich bereits angesprochen. Eine Schutzzonenplanung ist in Erarbeitung. Sie wird zu zusätzlichen Massnahmen führen, die selbstverständlich vom Bund zu berappen sein werden. Der Vorsteher des VBS hat in diesem Zusammenhang erklärt, derartige Massnahmen in klaren Fällen auch schon vor dem Abschluss dieser Schutzzonenplanung zu bewilligen und zur Finanzierung zu beantragen.

Bei der notwendigen Güterabwägung zwischen der Sicherheit insbesondere des Luftraums auf der einen und der Lärmbelastung auf der anderen Seite kommt die grosse Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission zum Schluss, dass die Sicherheit überwiegt und die Lärmbelastung mit anderen Mitteln reduziert werden muss. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass die Initiative in die richtige Richtung zielt und dass sich die Probleme bei der Umsetzung lösen liessen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative dem Stimmvolk zur Ablehnung zu empfehlen.