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Wicki Franz · Ständerat · 2007-06-21

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Zu den Artikeln 401 und 402: Für die Prozesse, die bei Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung hängig sind, ist bis zum Urteil das bisherige kantonale Prozessrecht massgebend. Für ein anschliessendes innerkantonales Rechtsmittel gilt dann aber die Schweizerische Zivilprozessordnung.