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preparatory:AB 75589

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Bei Artikel 323 fällt in Absatz 2 auf, dass das Gesetz nicht sagt, unter welchen Voraussetzungen eine Vollstreckung aufgeschoben werden kann. Das erfolgt bewusst, weil damit implizit auf das pflichtgemässe Ermessen des Richters verwiesen wird.

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