Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-06-21
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-21
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie möchte den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens Verbrauchsvorschriften zu erlassen, und zwar soll der Bundesrat dies gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des revidierten Energiegesetzes und der entsprechenden Verordnungen tun.
Worum geht es hier? Die Umstellung von analogem auf digitales Fernsehen bedingt ein spezielles Übertragungsgerät, eben eine sogenannte Set-Top-Box. Ein solches Gerät ist für jeden einzelnen Fernseher notwendig. Das bedeutet, dass bis Ende 2008 voraussichtlich über zwei Millionen Geräte gekauft werden müssen. Das kann, je nachdem, wie energieeffizient diese Geräte sind, einen Strommehrverbrauch von 1 bis 2 Prozent ausmachen. Diese Geräte haben einen sehr unterschiedlichen Stromverbrauch, und zwar nicht nur, wenn sie in Betrieb sind, sondern vor allem auch im Stand-by, also im Ruhemodus. Noch etwas muss man über diese Geräte wissen: Die Konsumenten können nicht selber auswählen, welches Gerät sie kaufen, sondern sie müssen, weil diese Geräte von ihrem Fernsehanbieter verschlüsselt werden, jene Geräte kaufen, die ihr Fernsehanbieter ihnen vorschreibt.
Da wir nun also wissen, dass innert sehr kurzer Zeit Hunderttausende von diesen Geräten gekauft werden, haben wir ein Interesse daran, dass, wenn schon, möglichst energieeffiziente Geräte und nicht irgendwelche Stromfresser angeschafft werden. Dabei trägt die Politik eine besondere Verantwortung, da die Konsumenten, wie gesagt, nicht wählen können, sondern jene Geräte kaufen müssen, die ihr Anbieter ihnen vorschreibt.
Der Bundesrat hat gemäss Artikel 8 des Energiegesetzes schon heute die Möglichkeit, Vorschriften für das Inverkehrbringen von Geräten zu erlassen. Dabei versucht er es zuerst auf dem Weg der Freiwilligkeit. Das hat der Bundesrat in Bezug auf diese Set-Top-Boxen bereits gemacht. Das Departement hat in den vergangenen zwei Jahren an einer Zielvereinbarung mit der Branche gearbeitet. Im letzten Winter wurde diese Zielvereinbarung unterzeichnet. Sie lehnt sich an den europäischen Code of Conduct an, dessen Anforderungen allerdings nicht sehr weit gehen. Nun hat aber ausgerechnet der weitaus grösste Anbieter in diesem Geschäft diese Zielvereinbarung nicht unterzeichnet. Allein dieser Anbieter verkauft zurzeit etwa tausend Geräte pro Tag.
Ihre Kommission hält aus folgenden Gründen ein dringliches Vorgehen für angebracht: Die Zielvereinbarung kann ihre Wirkung nicht entfalten, wenn der grösste Anbieter nicht mitmacht. Das Parlament hat im revidierten Energiegesetz dem Bundesrat neu den Auftrag gegeben, für Geräte, die eine breite Anwendung finden - das ist ja bei diesen Set-Top-Boxen nun wirklich der Fall -, Anforderungen an das Inverkehrbringen zu erlassen, und zwar auch beim Stand-by-Verbrauch. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Da in diesen nächsten Wochen und Monaten Hunderttausende von solchen Geräten gekauft werden, ist es sinnvoll, dass der Bundesrat hier wirklich schnell handelt. Es wird zwar nicht möglich sein, bereits ab 1. Januar 2008 einen Stand-by-Wert von 1 Watt vorzuschreiben, aber es gibt heute Geräte, die im Stand-by-Betrieb nur noch 3,5 Watt verbrauchen, und das ist beträchtlich weniger als jene Geräte, welche heute eine grosse Mehrheit der Konsumenten kaufen muss. Diese verbrauchen nämlich zwischen 9 und 15 Watt im Stand-by. Wichtig zu wissen ist, dass die energieeffizienten Geräte nicht teurer sind als die nichtenergieeffizienten.
Wenn ich nun noch auf die Stellungnahme des Bundesrates zu unserer Motion eingehe, dann stelle ich fest, dass er diese wie alle anderen behandeln möchte, die er in den vergangenen Monaten im Bereich der Energie- und Klimapolitik erhalten hat. Er lehnt die Vorstösse mit der Begründung ab, er wolle in einem Aktionsplan bis Ende Jahr ein koordiniertes Vorgehen bestimmen und könne deshalb jetzt nicht auf jeden einzelnen Vorstoss eingehen. Ihre Kommission hat für dieses Vorgehen Verständnis gezeigt. Das ist ja auch der Grund, weshalb diese Vorstösse nicht sofort in unseren Rat gebracht wurden, sondern zuerst in der Kommission vorberaten werden. Beim vorliegenden Vorstoss war sich Ihre Kommission allerdings einig, dass wir hier keine Zeit verlieren können. Die Anschaffungen werden jetzt gemacht, sie müssen jetzt gemacht werden, und schon in einem halben Jahr stehen weit über eine Million dieser Geräte in Schweizer Haushalten.
Drei Dinge möchte ich zum Schluss noch präzisieren:
1. Der Vorstoss Ihrer Kommission wendet sich in keiner Art und Weise gegen die Digitalisierung des Fernsehens. Es sollen nur Verbrauchsvorschriften erlassen werden, die auch tatsächlich umsetzbar sind. Aber wir möchten einfach nicht, dass den Konsumenten jetzt irgendwelche Stromfresser in die Haushalte gestellt werden.
2. Der Vorstoss Ihrer Kommission wendet sich nicht gegen den Stand-by-Modus an sich; dieser kann nämlich sinnvoll sein. Er erlaubt zum Beispiel, auch in Abwesenheit Filme aufzunehmen, was ja durchaus wünschbar sein kann. Aber es gibt keinen Grund, bei Geräten einen hohen Stromverbrauch im Stand-by zuzulassen, weil das reine Energieverschwendung ist.
3. Ihre Kommission ist sich bewusst, dass es sehr verschiedene Geräte gibt, die unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Aber auch hier gilt: Es sollen in jeder Kategorie die energiemässig besten zugelassen werden, vor allem, weil eben die Konsumenten keine Wahl haben.
Ich bitte Sie namens der einstimmigen Kommission, diese Motion anzunehmen. Ich möchte Sie bei dieser Gelegenheit auch darüber informieren, dass meine Motion zugunsten der Kommissionsmotion zurückgezogen ist.