Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-21
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-21
Wortprotokoll
Ich möchte nicht wiederholen, was Herr Inderkum gesagt hat. Es ist tatsächlich so, dass hier eine bewährte Zusammenarbeit vertraglich geregelt werden soll.
Es ist vielleicht noch von Interesse, wie die Zahlen aussehen. Im Jahre 2005 richtete das Bundesamt für Migration 1205 Gesuche um Fingerabdruckvergleiche an Österreich; von diesen waren 229 positiv, im Jahre 2006 wurden 1280 Anfragen vom Bundesamt für Migration an Österreich gerichtet; von diesen waren 183 positiv. Sie sehen, die Zahlen sind in den vergangenen Jahren etwa gleich hoch. Zu diesen [PAGE 631] Fällen wurden dann weiter gehende Informationen angefordert.
Sie müssen sehen: Diese vertragliche Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten - die meisten Leute, die zu uns kommen, kommen über diese Nachbarstaaten, wenn sie nicht gerade mit dem Flugzeug kommen - hat den grossen Vorteil, dass wir die Sachen sehr schnell erledigen können. Es wird ein Fingerabdruck genommen, und es wird festgestellt, dass man gegenseitig die betreffenden Leute zurücknimmt. Selbstverständlich können wir das nur im gegenseitigen Einvernehmen so machen. Wenn man das nicht gegenseitig macht, dann ist ein Staat der Nutzniesser, und der andere Staat hat den Nachteil.
Mit dem Inkrafttreten der Dublin-Verordnung für die Schweiz und dem gleichzeitigen Zugang zur Fingerabdruckdatenbank Eurodac wird der Vertrag wahrscheinlich weitgehend obsolet werden. Wir hoffen nur, dass es danach ebenso gut funktioniert. Es wird nämlich komplizierter; es wird bis zu sechs Monate gehen, bis man die Leute überführen kann. Das Problem, das sich jetzt bei Dublin gezeigt hat, ist, dass in diesen sechs Monaten die zu Überführenden sehr oft verschwinden. Dann sind sie wieder an einem anderen Ort, und das Verfahren beginnt wieder von vorne.
Für den Moment sind wir aber sehr darauf angewiesen, dass wir die Sache im Rahmen dieser guten vertraglichen Zusammenarbeit bewerkstelligen können.