Wicki Franz · Ständerat · 2007-06-21
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Antrag Germann abzulehnen.
Ich habe vorerst einige Bemerkungen: Ich möchte den Vorwurf zurückweisen, dass wir uns in unserer Kommission für Rechtsfragen bei der Behandlung dieses Geschäftes "kein Bein ausgerissen", es also nur so nebenbei behandelt hätten. Ich habe mir das Kommissionsprotokoll geben lassen: Wir haben das Geschäft ordentlich traktandiert, wir haben es zu einer ordentlichen Zeit - nicht irgendwann gegen Abend - behandelt, gemäss Protokoll von 14.55 Uhr bis 15.40 Uhr.
Wir haben dieses Geschäft auch traktandiert; wir haben das Geschäft materiell behandelt - ich komme darauf zurück -, aber wir hatten nicht zu beurteilen, ob der Artikel, der von Herrn Schlüer verfasst worden ist, eine strafbare Handlung sei oder nicht; das hatten wir nicht zu beurteilen. Es ging also nicht um eine materielle Beurteilung in dem Sinne, wie dies Herr Germann irgendwie sieht. Daher ist der Hinweis auf den Presserat falsch.
Herr Germann beantragt Rückweisung an die Kommission, mit der Aufforderung, die Frage materiell zu prüfen. Vorerst möchte ich festhalten, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen den Antrag auf Aufhebung der Immunität bereits eingehend geprüft hat. Sie ersehen dies auch aus dem schriftlichen Bericht, der Ihnen vorliegt. Dieser Bericht enthält die rechtlichen Bestimmungen, die wir in Gottes Namen als Parlamentarier anzuwenden haben - die sind nicht einfach nach Lust und Laune anzuwenden. Dieser Bericht enthält die Anhörung von Herrn Nationalrat Schlüer - Herr Nationalrat Schlüer wurde angehört; das Protokoll enthält auf einer Seite die Anhörung -, und im Bericht haben Sie auch die Erwägungen der Kommission.
Die Kommission beantragt Ihnen, auf das Gesuch nicht einzutreten; Herr Germann wünscht Eintreten. Was heisst hier "Eintreten oder Nichteintreten"? Das ist wahrscheinlich noch wichtig. Nichteintreten heisst hier nicht das Gleiche wie bei irgendeiner anderen Vorlage, die wir sonst im Rat zu behandeln haben, wo wir uns sagen: Wir treten nicht ein, weil wir keinen Handlungsbedarf sehen oder weil wir der Auffassung sind, die Vorlage diene wirklich zu nichts. Nichteintreten bedeutet bei der Behandlung von Immunitätsgesuchen bereits einen materiellen Entscheid. Das heisst, die Kommission und der Rat müssen prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Immunität gegeben sind oder nicht. Kommt die Kommission zum Schluss, die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, dann heisst es eben Nichteintreten.
Ich muss Kollege Germann darauf hinweisen, welche gesetzlichen Bestimmungen wir haben. Wir haben die absolute Immunität in Artikel 16 des Parlamentsgesetzes: "Die Ratsmitglieder können für ihre Äusserungen in den Räten und in deren Organen rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden." Dieser Fall liegt sicher nicht vor. Wir haben die relative Immunität in Artikel 17 des Parlamentsgesetzes: "Gegen ein Ratsmitglied kann ein Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung, die in Zusammenhang mit seiner amtlichen Stellung oder Tätigkeit steht, nur mit der Ermächtigung der Bundesversammlung eingeleitet werden." Es geht hier also um die sogenannte relative Immunität. Konkret ist also die Frage zu beantworten, ob Herr Schlüer den Artikel im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Nationalrat geschrieben hat. Der Artikel, der Gegenstand des Strafverfahrens ist, wurde Ihnen ausgeteilt. Er steht auf der Rückseite des Blattes und trägt den Titel "Der Denunziant". Das ist der Artikel, der Gegenstand des Strafverfahrens ist.
Wenn Sie nun diesen Artikel näher anschauen, dann sehen Sie, dass dort eine Unterschrift oder ein Hinweis darauf fehlt, dass er von Herrn Schlüer als Nationalrat stammt. Es wird im Inhalt auch nicht auf die Stellung als Nationalrat Bezug genommen. Es wird im Artikel ausgeführt: "Genau gleich ist im Herbst 2004 ein Strafverfahren gegen den 'Schweizerzeit'-Redaktor ausgelöst worden." Es wird also nicht etwa gesagt: "gegen mich als Nationalrat".
Die Kommission sieht in diesem Artikel den Zusammenhang mit der Stellung von Herrn Schlüer als Nationalrat nicht - und ich bin persönlich der Meinung, dass wir in Bezug auf die Immunität nicht kleinlich, sondern grosszügig sein sollten. Aber hier ist beim besten Willen kein Zusammenhang mit der Stellung als Nationalrat gegeben.
Kollega Germann, wenn Sie jetzt sagen, man müsse dies materiell noch prüfen, halte ich fest, dass "materiell prüfen" dann schon eine weitere Frage beinhalten würde, nämlich jene, ob das eine strafbare Handlung sei oder nicht. Das zu entscheiden ist nicht unsere Aufgabe. Unsere Aufgabe ist einfach, vorerst die Frage zu beantworten, ob der Verfasser dieses Artikels diesen als Privatperson, als Chefredaktor geschrieben hat - das ist die eine Seite - oder ob er ihn in seiner Stellung als Nationalrat geschrieben hat. Hier ist unser Schluss: Das ist nicht der Fall.
Deshalb müssen wir Ihnen beantragen, nicht einzutreten.
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