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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2007-09-17

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-17

Wortprotokoll

In der Presse wurde sehr breit zum Patentrecht berichtet. Da ist man sich offenbar einig, dass ein starker Schutz des geistigen Eigentums wichtig ist. Es ist offenbar nicht alles gleich geistig. Vielleicht ist beim Urheberrecht alles noch ein bisschen abstrakter. Das Urheberrecht ist ein Teil des Rechtes bezüglich des geistigen Eigentums und weist auch sehr intensiv handels- und wirtschaftsbezogene Aspekte auf. Im digitalen Zeitalter ist das Urheberrecht immer mehr auch in einem internationalen Bezug zu sehen. Die wirtschaftlichen Aspekte wurden in den Debatten bisher zu wenig aufgezeigt. Auch sie verdienen die notwendige Beachtung.

Wir sind ein Land ohne Rohstoffe, unser Wohlstand basiert im Wesentlichen auf dem geistigen Eigentum und unserem Fleiss. Einem jüngeren OECD-Bericht kann man entnehmen, dass die Schweiz weltweit zu den innovativsten Ländern gehört. Die Innovationsfähigkeit funktioniert nur Hand in Hand mit einem ausreichenden Schutz des geistigen Eigentums. Das gilt für das Urheberrecht genauso wie für das Patent- und das Markenschutzrecht. Nun haben aber in all diesen Gebieten in den letzten Jahren die Piraterien massiv zugenommen, mit enormen volkswirtschaftlichen Schäden. Es ist zu beobachten, dass wir beispielsweise im Sachenrecht - also bei den materiellen Werten - das Eigentum streng schützen, aber bei den immateriellen Werten, wie sie im Urheberrecht geregelt sind, viel zurückhaltender sind. Wir alle empfinden auch emotional so. Wir haben mehr Mitgefühl mit einem Freund, dem das Auto abhandengekommen ist, als mit einem Filmproduzenten, dessen Werke kopiert werden, ohne dass dafür etwas bezahlt wird. Wenn man sich überlegt, dass auch das Urheberrecht Teil unserer [PAGE 1201] Wirtschaftsordnung ist, muss man sich da schon etwas wundern.

Die neuen Technologien ermöglichen immer neue Verwendungsmöglichkeiten von urheberrechtlich geschützten Werken. Das geltende Recht genügt nicht mehr, um im heutigen digitalen Umfeld die legitimen Ansprüche der Rechtsinhaber auf einen angemessenen Schutz zu gewährleisten. Es fehlen aber Regeln für die Gewährleistung einer effizienten Anwendung moderner Technologien. Die Rechtsinhaber sind neuen Formen der Piraterie ausgeliefert, denn die heutigen Reproduktionsmöglichkeiten und ein weltumspannendes Datennetz führen zu ungeahnten Möglichkeiten der Datennutzung. Die Unterhaltungsbranche hat auf das veränderte Verhalten reagiert. Sie schützt die von ihr vermarkteten Kulturgüter mit sogenannten technischen Massnahmen wie beispielsweise Kopiersperren auf CD und DVD. Die Genehmigung von zwei Abkommen der Wipo, der Weltorganisation für geistiges Eigentum, mit den daraus erwachsenden Lösungen einerseits - Vorlage 2 - und die nicht von den Abkommen geforderten Änderungen des schweizerischen Gesetzes - Vorlage 1 - sind Gegenstand unserer Beratungen. Im Wesentlichen neu sind die Anerkennung des Rechtes des Urhebers, Werke und andere Schutzobjekte über das Internet zugänglich zu machen. Man spricht hier auch vom Ausbau des On-Demand-Rechtes. Aber auch der ausdrückliche Schutz der Persönlichkeitsrechte der ausübenden Künstler sowie auch der Interpretenschutz bezüglich Darbietung und der Schutz der Folklore sind neu.

Umgesetzt wird als zweiter Schwerpunkt der Revision der rechtliche Schutz vor der Umgehung von technischen Massnahmen, beispielsweise der Schutz vor der Umgehung von elektronischen Zugangs- und Kopiersperren. Wie dieser Schutz zu gewährleisten ist, lassen die Wipo-Abkommen offen. Der Entwurf orientiert sich teilweise an der EU-Richtlinie: Es geht um das Verbot, technische Massnahmen zu umgehen, und andererseits um das Verbot, Vorbereitungshandlungen für eine Umgehung vorzunehmen.

In der gegenwärtigen Vorlage wird der Umgehungsschutz praktisch wieder aufgehoben, indem Artikel 39a Absatz 4 vorsieht, dass technische Schutzmassnahmen unter Berufung auf den Privatgebrauch geknackt werden dürfen. Der Schutz technischer Massnahmen wäre praktisch obsolet. Auf diese Weise gesicherte elektronische Mietgeschäfte könnten einfach missbraucht werden. Diese Rechtslage wäre europaweit einmalig. Da ein wirksamer Rechtsschutz für technische Massnahmen so nicht gewährt werden kann, steht hier die Ratifizierung der Wipo-Abkommen infrage.

Herr Bundesrat Blocher hat in der ständerätlichen Beratung ausgeführt, wenn es ein Gebiet gebe, das grenzüberschreitend sei, dann das Internet. Darum sei es auch von grosser Bedeutung, dass wir grenzüberschreitend gleiche oder ähnliche Schutzniveaus schafften, damit die ganze Sache überhaupt durchgesetzt werden könne. Diesem hehren Ziel ist leider in mindestens zwei Regelungen überhaupt nicht Rechnung getragen worden - ja, das pure Gegenteil soll stipuliert werden, nämlich in Artikel 19, wo man eine kostenfreie Privatkopie auch von der illegalen Quelle herunterladen können soll, und in Artikel 39a Absatz 4, wo zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung das Knacken der technischen Kopierschutzmassnahme erlaubt wird. Hier liegen wir international als einsame Insel im Wasser. Über diese Punkte werden wir noch zu sprechen haben.

Ich beantrage Ihnen, auf beide Teilvorlagen einzutreten.