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Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-09-17

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-09-17

Wortprotokoll

Herr Bundesrat Blocher und soeben Herr Maurer behaupten, in unserer direkten Demokratie gingen letztlich Volksentscheide auch völkerrechtlichen Bestimmungen vor. Das ist ihre Meinung; sie ist falsch. Die EMRK derogiert auch Volksentscheide. Wir müssen klar unterstreichen, dass es hier nicht einfach um einen Dutzendartikel des Völkerrechtes geht, sondern um die zentrale Bestimmung des sogenannten Habeas-Corpus-Verfahrens, der jederzeitigen richterlichen Überprüfung einer Einschliessung. [PAGE 1190]

Wir haben ein Problem - das stimmt: Wir haben eine Divergenz zwischen der Anforderung an die Gültigkeit einer Initiative und hernach der Anforderung an die materielle Gültigkeit ihrer Umsetzung, weil hierfür unterschiedliche Anforderungen in der Verfassung gegeben sind. Ich werde noch in dieser Session einen Vorstoss einreichen, mit welchem die Ungültigkeitsfrage bei der Überprüfung neu geregelt werden soll.

Was war das Problem der Kommission? Wir waren gewissermassen zwischen Stuhl und Bank: Es ist klar, dass die Umsetzung des Verfassungsartikels im Gesetz, wie es uns der Bundesrat nun vorschlägt, verfassungswidrig wäre. Das hat auch die Gruppe der Initianten moniert; das war auch die Meinung eines gewissen Rechtsprofessors aus Zürich: Man hat dem Bundesrat vorgeworfen, er ritze an der Verfassung. Die Kommission ist auf die Vorlage eingetreten und hat sie minutiös beraten. Sie ist am Ende der Beratung zum Schluss gekommen, diese Vorlage sei nicht EMRK-konform, weil auch in dieser Vorlage die Anforderung des Habeas-Corpus-Verfahrens nicht wirklich zum Zuge komme.

In diesem Sinne waren es zwei Momente, die den Ausschlag gaben. Zum einen sagte die Kommission: Wir können nicht eine Ausführungsgesetzgebung machen, die den Kerngehalt des Verfassungsartikels infrage stellt. Und das Gesetz, das uns der Bundesrat vorgeschlagen hat, ist eben dergestalt, dass der Kerngehalt der Initiative nicht mehr gewährleistet ist. Entsprechend hat die Gruppe der Initianten unter Unterstützung dieses Professors ja auch bereits das Referendum gegen dieses Gesetz angekündigt.

Zum anderen sagten wir aber auch: Wir bieten nicht Hand zu einer Vorlage, die EMRK-widrig ist. Nur insofern gaben wir dem Völkerrecht den Vorrang. In diesem Staat ist es so, dass niemand einen Anspruch hat, dass ein völkerrechtswidriger Verfassungsartikel in einem Gesetz umgesetzt wird. Wer das Gegenteil behauptet, der negiert die Grundlage des hiesigen Rechtsstaates, der negiert die Grundlage der Verfassung, der negiert die Grundlage eines Nebeneinanders von Völkerrecht und Verfassung, das notabene durch die gleiche Körperschaft zustande gekommen ist, nämlich durch das Volk. Auch die EMRK und ihr Vorrang sind nicht von aussen aufgezwungen, sondern entsprechen genau dem Willen des Schweizervolkes, des gleichen Schweizervolkes, das die Initiative angenommen hat. Die Verfassung führt zu widersprüchlichen Bestimmungen, und in der Umsetzung dieser widersprüchlichen Bestimmungen erhält das Dach des Völkerrechtes eben dann den Vorrang, wenn es nicht mehr gewährleistet ist.

Ich muss aber auch einem entscheidenden Argument entgegentreten. Es wird immer so getan, als seien unsere Richterinnen und Richter bis hin zum höchsten Gericht heute auf der Linie, fahrlässig mit der Verwahrung umzugehen. Das Gegenteil ist seit dem Fall Brumann wahr. Wir alle sind materiell der gleichen Meinung: Solche Scheusslichkeiten dürfen nicht mehr vorkommen, gefährliche Täter dürfen keine Freiheit sehen. Aber wir vertrauen auf den Richter, hiefür das richtige Auge zu haben. Wer immer sagt, Herr Bundesrat Blocher habe Unrecht mit seiner Geringschätzung des Völkerrechtes, muss heute beweisen, dass er es ernst meint.