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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2007-09-17

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-17

Wortprotokoll

Sie haben es schon festgestellt: Es handelt sich um ein äusserst sensibles Dossier, und dieses steht in engem Zusammenhang zu weiteren Geschäften und aktuellen, emotionsgeladenen Debatten. Ich erwähne die Ausschaffungs-Initiative, die Minarett-Initiative und Rolle und Stellenwert des Völkerrechtes. Das Problem liegt darin, dass der Verfassungsartikel, der von Volk und Ständen angenommen worden ist, völkerrechtswidrig ist. Er widerspricht der EMRK, und diese - das muss auch einmal gesagt sein - ist eine wesentliche Errungenschaft der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Wie alles Völkerrecht schützt auch die EMRK letztlich die Schwachen vor den Starken. Dass nun ausgerechnet der schweizerische Justizminister das Völkerrecht - und erst noch am 1. August - relativiert und infrage stellt, ist für mich unverständlich.

Das Parlament als Gesetzgeber hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder versucht es eine EMRK-konforme Umsetzung des Verfassungsartikels - das ergäbe dann ein verfassungswidriges Gesetz - oder es macht ein Gesetz, das der Verfassung entspricht, und dieses Gesetz wäre völkerrechtswidrig. Oder es macht - wie das der Bundesrat getan hat - ein Gesetz, das sowohl völkerrechtswidrig als auch verfassungswidrig ist. Auch das geht nicht.

Die Kommission für Rechtsfragen hat nach einem knappen Eintretensentscheid diese Gratwanderung versucht. Das Ergebnis war offensichtlich unbefriedigend. Deshalb ergab sich in der Gesamtabstimmung ein klares Nein, was wiederum einem Nichteintreten gleichkommt. Das heisst: Der Verfassungsartikel wird auf Gesetzesebene nicht konkretisiert. Die Verfassungsbestimmung bleibt direkt anwendbar, wie dies schon heute der Fall ist. Die zuständigen Gerichte legen den Artikel nach allen Regeln der Kunst aus, und das Bundesgericht entwickelt eine Praxis, die allenfalls vom Europäischen Gerichtshof in Strassburg überprüft wird.

Herr Bundesrat Blocher hat in der Kommission für Rechtsfragen wie schon vor der Abstimmung klar gesagt, diese Verfassungsnorm werde nie Anwendung finden. Wenn dies so ist, besteht ohnehin kaum Gesetzgebungsbedarf. Der Verfassungsartikel bleibt direkt anwendbar, bleibt sozusagen als Drohkulisse stehen. Dies ist besser, als ihn auf Gesetzesebene falsch zu konkretisieren. Herr Hochreutener, diese Verfassungsbestimmung ist nicht ungültig. Sie ist gültig, bleibt aber einfach direkt anwendbar.

Herr Bundesrat Blocher hat gegen den Entscheid der Kommission für Rechtsfragen starke, diffamierende Worte gebraucht. Zu Unrecht: Als Gesetzgeber sind wir nämlich an die klaren Schranken des Völkerrechtes gebunden, und wir dürfen auch einen Verfassungsartikel nicht per Gesetz verletzen. Dass wir diese Prinzipien ernst nehmen, ist weder feig noch mutlos oder gar missbräuchlich, sondern es ist rechtsstaatlich korrekt. Der Rechtsstaat steht über allem rechten Wahlkampfgepolter!