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Thanei Anita · Nationalrat · 2007-09-17

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-17

Wortprotokoll

Die SP wollte die Verwahrungs-Initiative als ungültig erklären, da uns im Einklang mit den Fachleuten klar war, dass sich die Initiative nicht mit der EMRK und dem schweizerischen Verfassungsrecht vereinbaren lässt, unverhältnismässig ist und das angestrebte Ziel nicht erreicht. Die Anliegen der Initiative unterstützen wir natürlich.

Zur Erreichung der mit der Initiative verfolgten legitimen Ziele haben wir inzwischen mit der Revision des Allgemeinen Teiles des Strafgesetzbuches die Sanktionen im Bereich der Verwahrung verschärft. Auch gefährliche Ersttäter ohne psychopathologische Störungen können verwahrt werden. Eine lebenslange Verwahrung ist möglich, muss auch möglich sein, jedoch unter Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien.

Die Initiative lässt sich nicht umsetzen; die Quadratur des Kreises ist auch für uns nicht möglich. Krux war und ist das Erfordernis der Nichttherapierbarkeit und die No-way-out-Perspektive. Das kann nicht EMRK- und völkerrechtskonform umgesetzt werden. Niemand kann eine lebenslängliche Nichttherapierbarkeit attestieren. Das Recht auf die Überprüfung einer Inhaftierung kann man niemandem nehmen.

Mit den neuen Sanktionen im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches stehen wir im Rahmen der Verfassung und der EMRK erstens für eine effiziente Verbrechensbekämpfung ein, zweitens für den Schutz unserer Bevölkerung und der Opfer und drittens für mehr Prävention und die Verhinderung von Ersttaten.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Thanei Anita · Nationalrat · 2007-09-17 | Lexipedia | Lexipedia