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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2007-09-18

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-18

Wortprotokoll

Es ist tatsächlich nicht ganz einfach, den Prozess dieser Beratungen zusammenzufassen und hier wiederzugeben. Beginnen wir bei den Fakten: Die Kommission hat mit 18 zu 7 Stimmen Nein zur Initiative gesagt, mit 12 zu 8 Nein zu einem Gegenvorschlag gesagt. Fazit: 12 Kommissionsmitglieder sagen also Nein zur Initiative ohne Gegenvorschlag. 6 Kommissionsmitglieder sagen Nein zur Initiative mit Gegenvorschlag, und 6 sagen Ja zur Initiative und Ja zum Gegenvorschlag. Das alles fand statt unter dem Damoklesschwert der Behandlungsfristen. Damit noch eine Abstimmungsempfehlung zur Initiative der SVP abgegeben werden kann, muss diese spätestens in der Wintersession in die Schlussabstimmung kommen. Ansonsten käme die Initiative ohne die Empfehlung des Parlamentes zur Abstimmung.

Ein Blick in die Geschichte: Die Initiative wurde ausnahmsweise im Nationalrat als Zweitrat behandelt. Der Ständerat, der sie als Erstrat behandelt hatte, hatte sich entschieden, sie mit einem Gegenvorschlag zu begleiten. Dieser Gegenvorschlag befriedigte dann aber die Mehrheit der SGK nicht. Diese Mehrheit hat entschieden, auch in der nationalrätlichen SGK eine Subkommission einzusetzen, um einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Hier sieht man auch, weshalb es mit den Fristen immer enger wurde. Der Diskussion in der SGK ist eine umfassende Diskussion um einen grundsätzlichen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik vorausgegangen. Diese Diskussion wurde im Rahmen der Spitalfinanzierung geführt. Es ging um ein Modell der Professoren Leu und Poledna, die einen radikalen Wechsel in Richtung mehr Wettbewerb vorschlugen. Diese Diskussion warf ihre Schatten auf die Beratungen des Gegenvorschlages, der dann unter dieser Fahne segelte. Viele Mitglieder sagten, jetzt müssten endlich die Weichen Richtung Wettbewerb gestellt werden und der Gegenvorschlag zur SVP-Initiative sei das richtige Instrument.

Die Arbeiten in der Subkommission hatten einen eher mühsamen Start, weil sich zwei ambitionierte Gesundheitspolitiker nicht auf ein Präsidium einigen konnten. Sie machen es jetzt miteinander. Die Subkommission hat den Gegenvorschlag in fünf Sitzungen beraten, die Plenumskommission befasste sich insgesamt viermal mit dieser Initiative und dem Gegenvorschlag. Wie gesagt, am Schluss wurde das ganze Projekt dann mit 12 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Die politische Konstellation in der SGK ist etwas unübersichtlich. Es ist deshalb auch nicht ganz klar, ob die Sprecherin und der Sprecher jetzt hier die richtige Mehrheit repräsentieren. Eigentlich gab es lange Zeit eine Mehrheit für einen Gegenvorschlag. Wegen Abwesenheiten bei den entsprechenden Abstimmungen obsiegte dann aber die heutige Mehrheit, die keinen Gegenvorschlag will.

Sicher ist, dass der Gegenvorschlag, wie böse Zungen sagen, alle gesundheitspolitischen Provokationen beinhaltet, die gegenwärtig politisch diskutiert werden, doch dazu später im Detail.

Zuerst zur SVP-Initiative. Diese hat zwei Hauptinhalte: Sie will einerseits weg vom umfassenden Grundleistungskatalog, weg von der umfassenden Grundversicherung. Nur noch ein kleinerer Teil als heute soll über die Grundversicherung abgesichert sein, ein grösserer Teil als heute soll über Privatversicherungen finanziert werden. Damit soll die Bevölkerung das Anrecht haben, eine Art modulare Versicherung zu wählen: die Grundversicherung für alle und die Zusatzversicherungen dann je nach Einschätzung des persönlichen Gesundheitszustandes. Diese Zusatzversicherungen wären dann, wie heute schon, dem Privatversicherungsrecht unterstellt und würden mit risikobasierten Prämien bezahlt; das heisst, ältere, kränkliche Leute usw. müssten mehr bezahlen.

Die SVP-Initiative will andererseits den Wechsel zur monistischen Finanzierung, und zwar indem die öffentlichen Gelder der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. Die ganzen Zahlungsströme müssten also über die Krankenkassen laufen - ein Aspekt oder ein Inhalt der Initiative, der insbesondere von den Kantonen vehement bekämpft wird.

Die SVP-Initiative beinhaltet sehr viele weitere Elemente, aber auch sehr viele Unklarheiten. Es wurde auch in der Debatte in der Kommission nicht klar, um welche Leistungen es geht, also welche Leistungen im Grundleistungskatalog gekürzt werden sollen. Es ist auch nicht klar, wie das neue System der Prämienverbilligung aussehen soll, das auch zur Debatte gestellt wird. Soll es so wie jetzt beibehalten werden, oder soll man zu einer Subventionierungspolitik zurückgehen, wie wir sie vor dem KVG hatten? Unklar ist auch, was im Umfang der Grundversicherung mit Mutterschaft und Prävention geschehen soll. Ob das beibehalten werden soll oder nicht: Auch dazu fehlen bis heute klare Aussagen der Initiantinnen und Initianten.

Aufgrund dieser Ausgangslage hat eine Mehrheit der Kommission beschlossen, diese Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen, und zwar mit 18 zu 7 Stimmen. Die Ratslinke, zusammen mit dem Bundesrat, ist sogar einen Schritt weiter gegangen und empfiehlt, die Initiative sei ohne [PAGE 1221] Gegenvorschlag abzulehnen. Die Kommissionsminderheit hielt an einem solchen Gegenvorschlag fest.

Was beinhaltet der Gegenvorschlag, der dann von der Minderheit noch im Detail vorgestellt wird? Man will damit eine Verankerung des Wettbewerbsprinzips auf Verfassungsstufe. Man will, dass die Krankenkassen künftig im Grundversicherungsbereich Gewinne machen können. Man will ebenfalls den Monismus einführen: Alle Geldströme sollen also über die Kassen geführt werden. Die kantonalen Gelder würden den Kassen übertragen, damit sie die Leistungen finanzieren könnten. Es käme auch zu einer Reduktion des Leistungskataloges. Die Selbstfinanzierungsinstrumente Franchise und Selbstbehalte würden gestärkt oder im Effekt erhöht. Die Vertragsfreiheit soll eingeführt werden.

Das insgesamt ist - wie gesagt - so in etwa die Kumulation aller gesundheitspolitischen Provokationen, die gegenwärtig in politischer Diskussion sind.

Entsprechend waren auch die Reaktionen, insbesondere der Kantone. Sie monieren, dass sie nicht umfassend in diese Beratungen einbezogen worden sind und dass das, was hier vorgeschlagen wird, nicht sinnvoll ist. Sie wehren sich vehement gegen diesen Gegenvorschlag und werden das auch noch geltend machen.

Nach langen Beratungen und nach diesen umfassenden Arbeiten hat die Kommissionsmehrheit entschieden, den Gegenvorschlag doch nicht zu unterstützen. Die wichtigsten Gründe für die Ablehnung sind die Tatsachen, dass die Kantone nicht genügend in die Arbeiten mit einbezogen worden sind und dass hier ein grundsätzlicher Systemwechsel vorgeschlagen wird, und zwar in einer Hauruckübung, bei der viele Fragen offenbleiben, viele Begriffe nicht klar definiert sind und viele gesetzliche Formulierungen noch immer Fragen aufwerfen. Der wohl wichtigste Grund für die Ablehnung ist die politische Stossrichtung des Gegenvorschlags, der eine Stärkung der Versicherungen und eine Schwächung der öffentlichen Hand beabsichtigt. Aus all diesen Gründen lehnt eine Mehrheit der Kommission den Gegenvorschlag ab.