Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2007-09-19
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-19
Wortprotokoll
Die Komplementärmedizin ist akzeptiert, sie ist verbreitet, und sie ist bei der Bevölkerung beliebt. Ich selber bin auch Konsumentin komplementärmedizinischer Leistungen. Gemäss Botschaft des Bundesrates sind über 3000 Ärzte und Ärztinnen sowie rund 20 000 nichtärztliche Therapeuten und Therapeutinnen komplementärmedizinisch tätig, welche insgesamt über 200 unterschiedliche komplementärmedizinische Methoden anbieten. Über 25 000 komplementärmedizinische Arzneimittel sind zugelassen.
Es geht bei dieser Initiative denn auch nicht um die Frage, ob man für oder gegen Komplementärmedizin ist, sondern es geht einzig um die Frage, ob die Krankenversicherung generell komplementärmedizinische Leistungen voll finanzieren muss. Es gibt zu dieser Frage verschiedene Umfragen. Neben der von Frau Schenker zitierten Umfrage gibt es auch den Gesundheitsmonitor des GFS-Instituts in Bern, wonach die Mehrheit der Bevölkerung komplementärmedizinische Methoden befürwortet, jedoch mehrheitlich ebenso der Meinung ist, dass sie nicht aus der Grundversicherung bezahlt werden müssen.
Es geht bei dieser Initiative denn auch nicht bloss um die jetzt vielzitierten fünf komplementärmedizinischen Methoden, sondern es geht um eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Die Initiative wurde ja auch vor dem bundesrätlichen Entscheid eingereicht, wie dies vom Mitinitianten vorher ausgeführt worden ist. Ich kenne auch einzelne Menschen, die sehr auf andere komplementärmedizinische Methoden stehen, zum Beispiel auf Bachblütentherapie, Kinesiologie oder Shiatsu. Es sind Menschen, die völlig davon überzeugt sind, dass diese Methoden wesentlich besser sind als die Schulmedizin. Wieso sollen sich die Methoden also auf die zitierten fünf beschränken? Ich möchte hier nochmals den Initiativtext in Erinnerung rufen: "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin." "Umfassende Berücksichtigung" bedeutet Berücksichtigung in verschiedenen Bereichen: in der Forschung, in der Aus- und Weiterbildung, bei der Zulassung von Therapeuten durch die Kantone, bei der Herstellung und Abgabe von Heilmitteln sowie für den Zugang zu den Versicherungen, inklusive der obligatorischen [PAGE 1247] Krankenpflegeversicherung. Diese allgemeine, umfassende Forderung geht zu weit.
Ich verstehe den Unmut vieler Menschen darüber, dass die Leistungen gemäss den fünf Methoden - anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Therapie - vor zwei Jahren aus dem Pflichtleistungskatalog gestrichen worden sind. Man hat sich inzwischen daran gewöhnt, und in Einzelfällen können komplementärmedizinische Behandlungen durchaus wirksamer, schonender und kostengünstiger sein als die Schulmedizin. Das KVG verlangt indes, dass die Therapiemethoden den WZW-Kriterien - Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit - entsprechen, und eine Studie des Bundes kam zum Schluss, dass die WZW-Kriterien für diese Methoden nicht in jeder Beziehung erfüllt sind. Wenn Studien zum Schluss kommen, dass die WZW-Kriterien nicht erfüllt sind, dürfen die entsprechenden Leistungen nicht generell in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Das gilt auch für die Schulmedizin.
In der Praxis ist es eben oft so, dass Patientinnen und Patienten für die Behandlung eines Leidens neben der Schulmedizin noch alternative Behandlungsmethoden anwenden. In diesen Fällen wird die Schulmedizin nicht ersetzt, sondern ergänzt. Mein Lösungsvorschlag liegt darin, dass komplementärmedizinische Behandlungen in Managed-Care-Systemen zulasten der Grundversicherung erbracht werden können. Bei der Behandlung in Netzwerken muss sich ein Patient mit seinem Hausarzt für eine Behandlungsmethode entscheiden. Selbst wenn die WZW-Kriterien im Allgemeinen nicht erfüllt sind, kann es eben durchaus sein, dass eine komplementärmedizinische Methode im Einzelfall und nach individueller Wahrnehmung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. In Netzwerkmodellen sollten alternative Therapiemöglichkeiten zulasten der Krankenversicherung möglich sein. Mit dem Ständeratsmodell ist die Voraussetzung dazu geschaffen. Wir können jedoch nicht alles, was wir im gesundheitlichen Bereich gut finden, was uns guttut und was wir gerne haben möchten, vollumfänglich in den Pflichtleistungskatalog aufnehmen.
Mein Nein zur Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" ist nicht eine Ablehnung der Komplementärmedizin, sondern ein Nein zu ihrer "umfassenden Berücksichtigung". Ich unterstütze komplementärmedizinische Methoden. Dazu brauchen wir keine Verfassungsänderung, sondern es genügt die Grundlage im KVG, wie sie der Ständerat beschlossen hat.