Stähelin Philipp · Ständerat · 2000-09-27
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-27
Wortprotokoll
Das neue Heilmittelgesetz bedeutet das Ende der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel. Das ist im Grunde genommen bedauerlich. Gestatten Sie mir, dass ich hier als Noch-Vorstandsmitglied der IKS einen kurzen Trauergesang anstimme, obwohl ich voll und ganz hinter der Vorlage stehe.
Selbstverständlich haben die heute geltenden Regelungen, die Interkantonale Vereinbarung von 1971 über die Kontrolle der Heilmittel und die darauf basierenden IKS-Erlasse, ihre Mängel; sie sind sogar gravierend. Die Hauptprobleme liegen darin, dass die IKS über weite Bereiche eigentlich nur Empfehlungen an die Kantone abgeben und nicht entscheiden kann. Trotzdem hat der Vollzug bis heute, über alles gesehen, recht gut geklappt. Wir hören - gerade auch von der Industrie her - kaum Klagen über die Arbeit der IKS.
Dass die vertragliche Grundlage der IKS aber ohne tiefgreifende Revision für die Umsetzung des Heilmittelrechtes nach gleichen Massstäben im ganzen Land nicht mehr ausreichte, war allen Beteiligten klar. Das neue Konkordat von 1988 hätte die bisherigen Schwächen korrigieren und eine tragfähige Basis für die weitere Arbeit bilden können. Das Konkordat ist nicht zustande gekommen, am Ende fehlte die Zustimmung zweier Kantone. Die kantonale Lösung wurde vom hohen Stande Zürich blockiert, während Appenzell Ausserrhoden stets signalisierte, dass es mit dabei wäre, wenn alle anderen zustimmten. Ich bedaure dieses Resultat noch heute tief. Verstehen Sie mich richtig: Ich bedaure dies nicht wegen der nun entstandenen Bundeslösung an sich. Diese ist von der Sache her vertretbar. Die Kantone sind bei der Erarbeitung durchaus privilegiert einbezogen worden und werden, wenn der Rat den diesbezüglichen Anträgen der Kommission folgt, auch beim Vollzug eine angemessene und nach erprobten Regeln der Vollzugsdelegation an die Kantone entsprechende Rolle spielen.
Das Heilmittelrecht hätte aber durchaus auch eine kantonale Domäne im Rahmen der generellen Zuständigkeiten im Gesundheitswesen bleiben können, ohne dass damit eine schweizweit einheitliche Durchführung ausgeschlossen gewesen wäre. Das Lehrstück "Heilmittelkonkordat" hat dies verhindert und damit aufgezeigt, wo die Grenzen interkantonaler Zusammenarbeit liegen.
Es ist aus einer staatspolitischen Optik zu bedauern, dass die Kantone selbst - bzw. ein einziger Kanton - die Konkordatslösung torpediert haben. Gesamtschweizerische Konkordate sind ohnehin selten; das vorliegende Resultat zeigt, dass dieser Pfad wohl wenig zukunftsträchtig ist. Anders könnte dies allerdings aussehen, wenn Lösungen gefunden würden, bei denen eine qualifizierte Mehrheit der Kantone den Ausschlag geben würde. Im Rahmen des Projektes "Neuer Finanzausgleich" werden zurzeit solche Modelle geprüft. Wir werden uns zu gegebener Zeit des Schicksals des Heilmittelkonkordates von 1988 erinnern müssen.
Die Kantone haben sich das Scheitern der Konkordatslösung zwar selbst zuzuschreiben; trotzdem sind sie wie gesagt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angemessen berücksichtigt. Insbesondere ist es gelungen, mit dem Modell des neuen Schweizerischen Heilmittelinstituts, welches die Arbeit der IKS ohne Bruch weiterführen wird, eine Lösung zu finden, welche auch den Rückfluss der kantonalen Vollzugserfahrung in die Trägerschaft des Instituts erlauben wird. Auch für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird sich der Arbeitgeberwechsel kaum auswirken. Insgesamt könnte mit dem neuen Institut sogar eine Einrichtung entstehen, welche für andere Bereiche Modellcharakter erhalten könnte.
Aus der Sicht der IKS wird eine lange Übergangsphase mit vielen Unsicherheiten zu Ende gehen. Ich bin überzeugt, dass das letzte Wegstück dieses Übergangs noch gut bewältigt werden wird, und bin für Eintreten.