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Beerli Christine · Ständerat · 2000-09-27

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-27

Wortprotokoll

Die Schweiz ist weltweit die grösste Exporteurin von Pharmaprodukten. Die pharmazeutische Industrie ist für unser Land ein ausgesprochen wichtiger Industriezweig. In 500 Unternehmungen sind etwa 30 000 Menschen beschäftigt. 1997 betrug der Jahresumsatz 3,3 Milliarden Franken, wovon im Inland lediglich Produkte für 540 Millionen Franken abgesetzt wurden. Trotz dieser volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche bestand bis heute keine bundesgesetzliche Regelung. Im Jahre 1879, vor 121 Jahren also, hatte der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreitet, die jedoch schlussendlich mit dem Argument abgelehnt wurde, es bestehe keine verfassungsrechtliche Grundlage.

Die bis anhin geltenden Bestimmungen regeln jeweils nur Teilbereiche und erschweren damit in vielen Fällen die notwendige nationale und internationale Zusammenarbeit. Heute ist die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) für die Zulassung und Überwachung der meisten Arzneimittel für Menschen und Tiere zuständig. Die entsprechende Interkantonale Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel (IKV), der alle Kantone und das Fürstentum Liechtenstein beigetreten sind, geht auf das Jahr 1971 zurück. Da die von der IKS getroffenen Entscheide nach dieser Vereinbarung für die Kantone lediglich empfehlenden Charakter haben, ist eine schweizweit gleiche Umsetzung nicht gesichert. Diese Schwäche hätte ein neues Heilmittelkonkordat 1988 beheben sollen. Es kam nicht zustande, weil nicht mehr alle Kantone zu einem Beitritt bereit waren. Darauf erwies sich die Erarbeitung eines eidgenössischen Heilmittelgesetzes als notwendig; es wurde auch von der IKV mitgetragen. Der Entwurf des Bundesrates wird von allen, die damit befasst sind, als gute Arbeitsgrundlage betrachtet.

Der Nationalrat hat das Gesetz eingehend diskutiert und in einigen Punkten Änderungen und Präzisierungen angebracht. Ihrer Kommission stellten sich die folgenden thematischen Schwerpunktfragen, die vertieft diskutiert und einer Lösung zugeführt wurden:

1. In der Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen dem Bund und den Kantonen respektive dem neu zu schaffenden Schweizerischen Heilmittelinstitut und den kantonalen und regionalen Fachstellen hat Ihre Kommission mit Vertretern der Sanitätsdirektorenkonferenz und der Kantonsapotheker Hearings durchgeführt und ist anschliessend zu einer differenzierten Lösung gelangt, die ich Ihnen als Paket bei den Artikeln 6, 19, 28 und 59 vorstellen werde.

2. Vertreter der Landwirtschaft und der Tiermedizin haben im Plenum des Nationalrates berechtigte Anliegen eingebracht, die jedoch nicht mehr im Detail diskutiert werden konnten. Ihre Kommission hat mit diesen interessierten Kreisen ebenfalls Gespräche geführt und anschliessend gemeinsam mit der Verwaltung Anträge diskutiert und beschlossen, die den Befürchtungen von Landwirtschaft und [PAGE 590] Tiermedizin Rechnung tragen und die ich Ihnen ebenfalls im Verlaufe der Detailberatung vorstellen werde.

3. Im Verlaufe der Beratungen im Nationalrat sind auch im Bereich der Medizinprodukte noch Fragen aufgeworfen worden, die keiner vertieften Abklärung zugeführt werden konnten. Ihre Kommission hat diese Probleme und Anträge geprüft und legt auch hier Lösungen vor, die den Anliegen der Branche entgegenkommen und trotzdem die für alle zuoberst stehende Sicherheit bei der Verwendung der Produkte gewährleisten.

4. Die Frage des vereinfachten Zulassungsverfahrens für in der Schweiz bereits zugelassene Arzneimittel, d. h. der so genannten Parallelimporte, hat bereits im Nationalrat zu grossen Diskussionen geführt. Ihre Kommission hat auch diesen Problembereich ausgiebig diskutiert und hat namentlich die Frage der WTO-Konformität einer Gegenrechtsforderung durch das Seco abklären lassen. Die nunmehr in Artikel 14 Absätze 2 und 3 vorgeschlagene Lösung ist WTO-tauglich und gesundheitspolitisch sowie volkswirtschaftlich vertretbar.

Ihre Kommission ist generell der Überzeugung, dass es nunmehr gelungen ist, ein Gesetz zu schaffen, mit dem das Schutzziel erreicht und die betroffene Branche gleichzeitig in die Lage versetzt wird, ihre volkswirtschaftlich wichtige Aufgabe zu erfüllen.

Ich bitte Sie im Namen Ihrer Kommission um Eintreten auf die Vorlage.