Loepfe Arthur · Nationalrat · 2007-09-25
Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
Der Initiant verlangt eine Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial, wonach Bomben mit Streumunition vollständig verboten werden sollen. Die Kommission beantragt mit 14 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommission ist sich der Gefahren und der möglichen schrecklichen Folgen des offensiven Einsatzes solcher Bomben in fremdem Gebiet, vor allem mit veralteten Typen von Streumunition, bewusst. Die Mehrheit der Kommission weist die parlamentarische Initiative Dupraz aus folgenden Gründen ab: Unsere Sicherheitspolitik schliesst notfalls die bewaffnete Verteidigung von Land und Bevölkerung mit ein. Wir haben eine Verteidigungsarmee, und alle unsere Waffen werden defensiv eingesetzt. Im Notfall würde Streumunition nach sorgfältiger Planung gezielt auf eigenem Hoheitsgebiet eingesetzt, zum Beispiel zum Sperren einer Achse. Deshalb ist man selber bezüglich der Frage der explosiven Kriegsmunitionsrückstände sehr sensibel. Es ist in unserem eigenen Interesse, unser Territorium nicht mit explosiven Kriegsmunitionsrückständen zu gefährden.
Die Schweizer Streumunition würde strikt gemäss einer Einsatzplanung verwendet, welche die Prinzipien des humanitären Völkerrechts berücksichtigt. Die Schweizer Armee verfügt auch in diesem Bereich über eine gute Ausbildung und über Spitzentechnologie. Die Schweiz arbeitet seit den 1990er Jahren an der Verbesserung der Zuverlässigkeit dieses Munitionstyps. Ein zweifacher Selbstvernichtungsmechanismus bewirkt eine Verringerung der Anzahl Blindgänger auf eine Rate in Promillenähe. Um die Verteidigung der Schweiz zu gewährleisten, ist die Schweiz weiterhin auf diese Munitionstechnologie angewiesen. Die Alternative wären mehr konventionelle Artilleriewaffen.
Unser Land spielt bei den seit 2000 laufenden internationalen Verhandlungen eine treibende Rolle. Diese Verhandlungen finden ja oft in Genf statt. Bisher wurde - das ist bedeutsam - die Anerkennung der Verantwortlichkeit der Staaten gegenüber der Zivilbevölkerung erreicht, und zwar hinsichtlich der Minderung der durch diese Munition verursachten Gefahren. Dies wurde im entsprechenden Abkommen auch präzisiert und festgehalten. Unser Land muss den Verhandlungsweg weiterverfolgen; wir spielen dabei eine wichtige Rolle. Eine unilaterale Initiative der Schweiz hätte keinerlei multiplizierende Wirkung; sie würde unsere Verhandlungsposition nur schwächen. Wir hätten dann bei diesen Verhandlungen nicht mehr das gleiche Gewicht.
Die Kommissionsminderheit folgt den Überlegungen des Initianten, indem sie Antipersonenminen, welche völlig ungezielt verbreitet werden, mit Streumunition gleichsetzt. Das Problem dieser Streumunition liegt eben bei diesen Blindgängern - diese muss man reduzieren. Im Übrigen werden die Staaten bei einem Verbot nicht mitmachen. Die Minderheit steht weiter den Anstrengungen zur Senkung der Blindgängerrate kritisch gegenüber; man glaubt zu wenig daran. Es geht ja hier vor allem um die Selbstneutralisierung dieser Systeme, wonach sich die Waffen selber vernichten, wenn sie nicht gleich beim Einschlag explodieren. Die Minderheit ist zudem der Meinung, dass ein solches Verbot unsere humanitäre Politik stärken würde; das könnte multiplizierende Wirkung zeigen. Die Kommissionsmehrheit teilt diese Meinung nicht.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.