Widmer Hans · Nationalrat · 2007-09-25
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
Als Vertreter der Minderheit teilen wir die Überlegungen des Initianten vollumfänglich, und wir geben zu bedenken, dass die Wirkung von Streubomben aus humanitärer Sicht der Wirkung von Antipersonenminen ganz ähnlich ist. Da ist kein so grosser Unterschied, wie er jetzt von der Mehrheit konstruiert wurde. Für die Opfer besteht kein Unterschied zwischen einer Mine und nichtexplodierter Streumunition. Beide vermögen dieselben schrecklichen Gräueltaten auszulösen und spotten den Regeln des humanitären Völkerrechtes, indem sie keine Unterscheidung zwischen Zivil- und Militärpersonen machen. Es ist aber eine ganz fundamentale Forderung des humanitären Völkerrechtes, diese Unterscheidung zu machen.
Darüber hinaus bleiben die von den Herstellern angekündigten Blindgängerraten trotz der Anstrengungen zur Verringerung der Anzahl der nichtexplodierten Munitionen nach wie vor hoch, und zwar sind diese Raten auch während und nach den Konflikten tatsächlich ziemlich ähnlich, weil die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studien, die auf Schiessplätzen durchgeführt werden, die wirklichen Einsatzbedingungen in einem Konflikt nicht wiedergeben können. Das sind Studien, die vom methodischen Ansatz her eine Fehlkonstruktion enthalten; das ist Schreibtischstatistik und nicht konfliktnahe Beobachtung. Faktisch wird eine mit den erwähnten Faktoren in Zusammenhang stehende, nicht weiter einschränkbare Blindgängerrate festgestellt. Die festgestellten Schwachpunkte betreffen auch die Selbstvernichtungs- und Selbstneutralisierungssysteme.
Während Antipersonenminen verboten sind, werden Streumunitionen heute noch als legal erachtet. Ihr Einsatz wird nicht eingeschränkt - das ist etwas, was wir überhaupt nicht verstehen können. Folglich ist ein ähnlicher Ansatz zu wählen wie jener, der zum Verbot der Antipersonenminen geführt hat.
Wir erleben heute auf der ganzen Welt eine immer weiter verbreitete Lagerung und Verwendung von Streumunitionen. Ich kann es nicht lassen zu sagen, dass dahinter natürlich immer auch ein enormes Interesse der Waffenproduzenten steht. Es ist heute nicht mehr haltbar, die Folgen dieses schrecklichen Instrumentes zu ignorieren. Die Schweiz und zwölf weitere Staaten verlangten das Verbot von Streumunitionen bereits anno 1976 am Ende eines in Lugano abgehaltenen Treffens von Militärexperten.
Die Minderheit ist der Ansicht, dass unser Land als Depositärstaat der Genfer Abkommen eine ganz besondere Rolle zu spielen hat. Ein komplettes Verbot dieses Munitionstyps in unserem Land würde unsere humanitäre Politik stärken und könnte multiplizierende Wirkung zeigen. Unser Land würde sich so zu Belgien gesellen, das die Streumunitionen [PAGE 1384] bereits verboten hat. Gestern schon war hier auf diesem Podium die Rede von der Reputation unseres Landes. Gestern stand dies in einem anderen Zusammenhang, heute steht es in Zusammenhang mit unserer Tradition als Depositärstaat. Nehmen wir diese Chance wahr, seien wir glaubwürdig, und sprechen wir dieses totale Verbot aus, das steht uns gut an.