Huber Gabi · Nationalrat · 2007-09-25
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
Ich spreche zu den Artikeln 316 und 317. Ich beginne mit Artikel 317: Hier stellt die Minderheit nun zum zweiten Mal den Antrag, die bundesrätliche Fassung zu übernehmen. Der Bundesrat selbst will das ja nicht mehr. Er beantragt wie die Mehrheit die Streichung. Die Fassung der Minderheit hat den eklatanten Mangel, dass die Mediationstauglichkeit der Fälle nicht definiert ist. Die ständerätliche Fassung ist insofern untauglich - sie steht hier ja nicht zur Diskussion -, als sie die Einführung der Mediation dem Belieben der Kantone überlässt und in diesem Bereich wieder den "Kantönligeist" einführt, während wir ja eine Rechtsvereinheitlichung anstreben.
Man kann ja wirklich nicht sagen, dass sich die Kommission für Rechtsfragen nicht intensiv mit der Frage der Mediation befasst hätte. Wir hatten einen Antrag dahingehend gestellt, dass die Zürcher Fassung übernommen werden könnte. Das funktioniert aber nicht, weil im Kanton Zürich die entscheidenden Elemente durch den Regierungsrat in einer Verordnung festgelegt wurden: zum Beispiel eben die mediationstauglichen Fälle und auch die Kostenfrage. Auf Bundesebene geht das nicht, der Bundesrat kann nicht in einer Verordnung diese Fragen zulasten der Kantone regeln. Es wurde ja jetzt reklamiert, wir hätten die falschen Zahlen aus dem Kanton Zürich berücksichtigt. Das ist auch nicht ausschlaggebend, sondern ausschlaggebend ist, dass die Mediationskosten grundsätzlich Verfahrenskosten sind; irgendjemand hat das zu bezahlen, und das würde mit jeder Garantie zu Mehrkosten zulasten der Kantone führen. Mit der Fassung [PAGE 1392] der Minderheit wären die Kantone gezwungen, solche Mediationsstellen einzurichten. Deshalb haben sie ja auch Widerstand gegen die Einführung einer obligatorischen Mediation im Strafprozess angemeldet - und nichts anderes will ja jetzt die Minderheit.
Artikel 316 ist etwas - würde ich einmal sagen - Homöopathisches: Er kommt etwas der Psychologie und dem guten Gedanken entgegen. Wir unterstützen diesen Antrag. Wir meinen, man könne das, was laut Bundesrat ja ohnehin gelten würde, in der StPO festschreiben; es wurde uns gesagt, dass es ohnehin gelte, auch wenn wir es nicht festschreiben würden. Aber das Konzept des Bundesrates ist, nichts in die StPO zu schreiben, was ohnehin gilt. Wir waren der gegenteiligen Meinung, und darum wird die FDP-Fraktion bei beiden Artikeln jeweils den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützen.