Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2007-09-25
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
Es ist eine politische Zwängerei. Zweimal wurde an der Urne der Bausparabzug abgelehnt, erstmals im Jahr 1999 anlässlich der Initiative des Hauseigentümerverbandes "Wohneigentum für alle" und danach wieder mit dem Steuerpaket im Mai 2004. Danach reichte der Kanton Basel-Landschaft diese Initiative für die fakultative Einführung des steuerprivilegierten Bausparens ein. Im Namen der Minderheit beantrage ich, ihr keine Folge zu geben.
Noch krasser ist die Entwicklung innerhalb des Parlamentes in dieser Legislatur. Auf mehr als einem Auge blind war die Mehrheit des Parlamentes, als sie den Hauptzweck dieses Förderartikels - desselben Bundesverfassungsartikels, auf den sich die Mehrheit jetzt stützen will, um Bausparabzüge parlamentarisch durchzudrücken - mit dem Entlastungsprogramm 2003 auf Eis legte, nämlich die Unterstützung der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften und namentlich der Interessen von bedürftigen Familien, Betagten und Behinderten an günstigem Wohnmietraum. Ich betrachte diese Situation als schizophren, als gravierend. Auf mehr als einem Auge blind ist doch, wer einer Minderheit von potenziellen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern einen politisch völlig unnötigen weiteren Abzug gewähren will, der nur bewirkt, dass Leute mit höherem Einkommen noch mehr Abzüge vornehmen können.
Für die Kommissionsminderheit ist die basellandschaftliche Initiative auch ein Problem der Verfassungsmässigkeit, da sie gegen die Bestimmung über die formelle Steuerharmonisierung in Artikel 129 der Bundesverfassung verstösst. Bei einer Annahme würde nämlich eine Disharmonisierung eingeleitet, und zwar nicht nur zwischen Bundesbesteuerung und kantonalen Besteuerungen, sondern auch zwischen den Steuergesetzgebungen der Kantone. Aus eben diesem Grund hat sich auch die Finanzdirektorenkonferenz in einem eindringlichen Schreiben vom Januar 2006 gegen die Initiative ausgesprochen.
Die Finanzdirektorenkonferenz und mit ihr die Minderheit der Kommission haben die Standesinitiative auch politisch beurteilt, und drei weitere Gründe führen sie zur Ablehnung der Standesinitiative Basel-Landschaft:
1. Anders als alle Länder, die Sie zitiert haben, Herr Kollege Gysin, fördert die Schweiz mit den Geldern der zweiten und dritten Säule bereits den Erwerb von Wohneigentum. Das ist auch nach Auffassung der Finanzdirektorenkonferenz ein genügender Anreiz. Der Evaluationsbericht zu diesem Förderinstrument zeigt, dass die zu fördernden Personensegmente auch erreicht worden sind. Es wurden grosse Volumina aus der zweiten Säule eingesetzt.
2. Die Finanzdirektorenkonferenz befürchtet Steuerausfälle, "die in der heute angespannten Situation der öffentlichen Haushalte kaum tragbar sind. Zu erinnern ist an die bevorstehenden Änderungen des Steuerrechts im Rahmen der Unternehmenssteuerreform sowie der Reform der Familienbesteuerung, welche die Haushalte von Bund, Kantonen und Gemeinden belasten werden."
3. Die Finanzdirektorenkonferenz fordert den Kanton Baselland auf, für die Wiederherstellung der Verfassungsmässigkeit seines Steuerrechtes besorgt zu sein. [PAGE 1372]
Aus diesen Gründen hat denn auch der Ständerat sowohl in seiner Kommission, mit 9 zu 4 Stimmen, wie im Plenum, mit 21 zu 15 Stimmen, beschlossen, der Standesinitiative Basel-Landschaft keine Folge zu geben. Es ist eine politische Zwängerei. Gleichzeitig wurden jetzt noch Volksinitiativen lanciert. Lassen wir also das Volk allenfalls ein drittes Mal über dieses Problem entscheiden. Zweimal hat das Volk den Bausparabzug deutlich abgelehnt.
Ich bitte Sie, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.