Büttiker Rolf · Ständerat · 2000-09-27
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-27
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit Brunner Christiane abzulehnen.
1. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Antrag gegen das Binnenmarktgesetz verstösst, Frau Brunner. Wenn die Interpretation, so wie sie Frau Beerli im Sinne der Mehrheit vorgetragen hat, richtig ist, muss der Antrag der Minderheit gegen das Binnenmarktgesetz verstossen.
2. Es ist zur Kenntnis zu nehmen - auch im Sinne der Wirtschaftsfreiheit -, dass der Versandhandel in der Schweiz eine neue Betriebsform ist. Wir haben 40 000 Patientinnen und Patienten allein bei der Firma Mediservice. Daraus [PAGE 607] können Sie ersehen, dass es ein Bedürfnis von vielen Patientinnen und Patienten ist, auf diese Art ihre Medikamente - nach strengen Regeln, da sind wir einverstanden - zu beziehen.
Es geht darum - das ist für mich der entscheidende Punkt -, dass sich Versandhandelsapotheken neben und in Ergänzung zu den herkömmlichen Apotheken etablieren. Beide Betriebsformen haben ihre Berechtigung: die herkömmliche Apotheke eher im kommunalen und regionalen Bereich und die grosse Versandhandelsapotheke eher im nationalen Bereich.
Deshalb ist es wichtig, dass der Bund hier legiferiert, dass der Bund hier das Sagen hat und die Kompetenz nicht - wie es der Antrag der Minderheit will - auf die Kantone verschoben wird.
Es ist ganz klar, dass sich der Antrag der Minderheit Brunner, so wie er formuliert ist, gegen diesen Versandhandel richtet und vor allem gegen diese Versandhandelsapotheke, die wir in Zuchwil bereits haben.
Dazu muss ich Ihnen noch Folgendes sagen: Diese Versandhandelsapotheke hat immerhin 85 Arbeitsplätze, Frau Brunner, ich muss Ihnen das nicht zweimal sagen. Der Standort Zuchwil ist durch die Vorfälle bei Sulzer stark belastet, und es wäre für diesen Kanton und diese Region unerträglich, wenn jetzt auch hier noch Probleme entstünden. Dieser Antrag der Minderheit macht dieser Firma und den Arbeitsplätzen Probleme.
Es ist auch richtig: Wenn eine solche Versandhandelsapotheke vom Standortkanton die Bewilligung einer öffentlichen Apotheke hat, ist diese dazu berechtigt, in der ganzen Schweiz tätig zu sein. Im Übrigen ist es auch so, dass diese Firma nach internationalen Qualitätsnormen zertifiziert ist.
Es gibt im Zusammenhang mit der Tätigkeit dieser Firma auch einen Bundesgerichtsentscheid. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit Christiane Brunner zustimmen, gehen Sie hinter diesen Bundesgerichtsentscheid zurück.
Im Übrigen bin ich froh, dass die Kommissionspräsidentin zu Absatz 4 ausgedeutscht hat, dass es darum geht, dass der Standortkanton die Bewilligung erteilt und dann die Berechtigung entsteht, in der ganzen Schweiz tätig zu werden. So, wie Artikel 27 Absatz 4 hier steht, könnte man meinen, dass in allen Kantonen eine solche Bewilligung eingeholt werden muss. Dem ist nicht so, und die Kommissionspräsidentin hat das auch zuhanden der Materialien richtig gestellt.
Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen beliebt machen, der Mehrheit zuzustimmen und dem Antrag der Minderheit Brunner Christiane nicht zu folgen.