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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2007-09-26

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-26

Wortprotokoll

Mit der Revision der Artikel 5 und 7 des Arbeitsgesetzes soll ein alter Zopf abgeschnitten werden. Es geht hier auch um ein schwerfälliges Verfahren, das mit seiner Zweistufigkeit erst noch sehr lange dauert und immer wieder zu Widersprüchen führt. Es geht hier um die Beseitigung einer Doppelspurigkeit respektive um eine Entflechtung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, wie wir sie schon mehrfach befürwortet haben.

Das Seco übt gemäss dieser Änderung die Aufsicht über die Kantone aus, ist jedoch nicht mehr zuständig für die einzelnen Plangenehmigungsverfahren. Damit haben die Betriebe, die KMU und die Industriebetriebe, den Vorteil, dass sie nur noch einen Ansprechpartner für Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen haben. Damit unter den Kantonen eine einheitliche Praxis gewährleistet werden kann, führt das Seco Schulungen der Arbeitsinspektoren durch und ist für das Controlling und für verschiedene Audits in den Kantonen zuständig. Die klassische Aufsicht liegt also beim Bund, der Vollzug bei den Kantonen.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit - das Stimmenverhältnis in der Kommission war 17 zu 6 bei 1 Enthaltung - Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.