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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2007-09-26

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-26

Wortprotokoll

Über Jahrzehnte hinweg wurden in der Schweiz von verschiedenen Instanzen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien produziert, welche bei den Unternehmungen zu immer mehr Aufwand und administrativen Belastungen geführt haben. Nun hat die Politik reagiert: Das Parlament hat den Bundesrat mit verschiedenen Vorstössen aufgefordert, alles zu unternehmen, um die administrativen Belastungen, unter denen besonders die vielen kleinen und mittleren Unternehmungen leiden, abzubauen und den unternehmerischen Alltag etwas zu erleichtern. So hat denn der Bundesrat in den Jahren 1999 und 2003 je einen Bericht über die Anstrengungen des Bundes zur administrativen Entlastung der Unternehmungen erstellt. In verschiedenen Bereichen wurden bereits Vereinfachungen realisiert.

Da der Bundesrat eingesehen hat, dass die vielen administrativen Belastungen für die Firmen mit enormem Zeitaufwand und hohen Kosten verbunden sind, welche zu einer Schmälerung der Konkurrenzfähigkeit gegenüber Unternehmungen im Ausland führen, hat er am 18. Januar 2006 erneut einen Bericht zur Vereinfachung des unternehmerischen Alltags verabschiedet. Darin sind über hundert Massnahmen zur administrativen Entlastung und Erleichterung der Regulierung vorgesehen. Die vorliegende Botschaft zum Bundesgesetz über die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren, kurz: Vereinfachung des unternehmerischen Alltags, hat der Bundesrat dem Parlament unterbreitet, weil er damit einerseits die Fortschritte des Dossiers der administrativen Entlastung aufzuzeigen wollte. Andererseits unterbreitet er dem Parlament Massnahmen, welche eine Gesetzesänderung erfordern.

Die Botschaft umfasst drei Teile. Im ersten, allgemeinen Teil wird das Aktionsprogramm zur Vereinfachung des unternehmerischen Alltags dargestellt. Dazu gehören die Massnahmen zur administrativen Entlastung im engeren Sinne und die Beschreibung der Programme zur Reduktion von Bewilligungspflichten. Der zweite und spezielle Teil der Botschaft umfasst die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren in fünf Bundesgesetzen, über die das Parlament zu befinden hat; es sind das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser, das Umweltschutzgesetz, das Gewässerschutzgesetz, das Arbeitsgesetz und das Bundesgesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren. Schliesslich werden in einem Anhang tabellarisch die Ergebnisse des Programms zur Verringerung der Bewilligungspflichten, welche der Bundesrat in den Jahren 2005 und 2006 einer Evaluation unterzogen hat, dargestellt. Hier wird über den Erfolg der Aufhebung und Vereinfachung von 75 unterschiedlichen Bewilligungspflichten berichtet.

Bei den sechs verbleibenden Aufhebungen und Vereinfachungen von Bewilligungen, welche in den fünf erwähnten Gesetzen verankert sind, handelt es sich um folgende Massnahmen:

1. die Aufhebung der Bewilligung für Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenzen hinaus;

2. die Aufhebung der Meldepflicht von Transporteuren von Sonderabfällen sowie von Unternehmungen, die für Dritte die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren;

3. die Aufhebung der kantonalen Bewilligung für die Entsorgung nichtverschmutzter Abwässer;

4. die Vereinfachung des Verfahrens für die Erteilung von Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen für industrielle Betriebe;

5. die Vereinfachung des Unterstellungsverfahrens für industrielle Betriebe;

6. die Aufhebung der Handelsbewilligung für Edelmetalle.

Die vorberatende Kommission, die WAK, anerkannte die Arbeiten des Bundesrates und der Verwaltung zur Entlastung der Unternehmungen von administrativer Arbeit. Gleichzeitig ermunterte die WAK jedoch die Verantwortlichen, auf diesem Weg weiterzufahren und die Schweiz in dieser Hinsicht wieder zur Nummer 1 unter den Industriestaaten zu machen. So mag es Sie sicher nicht erstaunen, dass die WAK Ihnen empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten.

Bekanntlich liegt der Teufel zumeist im Detail. In der Detailberatung erreichten nur noch drei Massnahmen einstimmige Zustimmung: die Aufhebung der Bewilligung für Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus, die Aufhebung der kantonalen Bewilligung für die Entsorgung nichtverschmutzter Abwässer und die Aufhebung der Handelsbewilligung für Edelmetalle. Die drei anderen Gesetzesänderungen waren umstritten. Nach der Diskussion wurde ihnen in der Kommission jedoch ebenfalls mit einer ziemlich klaren Mehrheit zugestimmt. Es betraf dies - mit 15 zu 8 Stimmen - die Änderung des Umweltschutzgesetzes; dabei geht es um die Aufhebung der Meldepflicht von Transporteuren von Sonderabfällen sowie von Unternehmungen, die für Dritte die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren. Weiter betraf es die Änderung des Arbeitsgesetzes, bei der es gleichzeitig um zwei Massnahmen geht, nämlich um die Vereinfachung des Verfahrens für die Erteilung von Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen für industrielle Betriebe und um die Vereinfachung des Unterstellungsverfahrens für industrielle Betriebe. Dabei handelt es sich um eine Entflechtung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen. Die Kommission unterstützt diese Änderungen mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung.

In der Gesamtabstimmung stimmte die WAK der Sammelvorlage mit den sechs verschiedenen Änderungen zu, und zwar mit 14 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen.

Wie bereits erwähnt, sind die hier vorgeschlagenen Massnahmen ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Aus der Sicht der Kommissionsmehrheit muss noch mehr zur Entlastung der Unternehmungen, insbesondere im administrativen und bürokratischen Bereich, gemacht werden. Zudem muss bei neuen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien mehr darauf geachtet werden, dass nicht immer neue Auflagen und Unannehmlichkeiten entstehen. Die Vorschriften müssen jeweils genauestens auf ihre KMU-Tauglichkeit geprüft werden.

Im Namen der WAK bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und der Mehrheit der Kommission zu folgen.