Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-09-26
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-09-26
Wortprotokoll
Die Diskussion fand ich eigentlich ziemlich ähnlich wie diejenige, die damals stattfand, als wir vor der Abstimmung standen und die genau gleichen Argumente gegen eine Lockerung der Sonntagsruhe diskutiert wurden. Ich glaube, es ist richtig und wird wichtiger, dass die Sonntagsruhe beibehalten wird, als Pfeiler unserer Gesellschaft, als Prinzip wie auch zur Stärkung der Familien, für die Ruhe, die nach strengen Arbeitswochen wichtig ist. Deshalb lohnt es sich, sorgfältig zu legiferieren und allfällige Lockerungen auch genau anzuschauen.
Ich bin aber mit dem Bundesrat ebenso der Überzeugung, dass der vorliegende gesetzliche Lösungsvorschlag Ihrer Kommission ein vernünftiger Weg ist, eine Anpassung an die heutigen Lebensgewohnheiten, und dass mit dieser Lösung auch die Sonntagsruhe, der Arbeitnehmerschutz und auch andere wichtige gesellschafts- und sozialpolitische Anliegen respektiert werden. Es ist eine moderate Lösung, die auch zu Recht den Willen unserer Bevölkerung beachtet, die sich zu einer Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten zwar positiv geäussert hat, aber weder generelle Liberalisierungen noch eine generelle Aufgabe der Sonntagsruhe wünscht. Sie schätzt jedoch die Möglichkeit, vereinzelt an Bahnhöfen oder während der Adventszeit am Sonntag einkaufen zu können. Das sind Entwicklungen, die wir zu respektieren haben. Alle, die hier dagegen votieren, bitte ich einfach, auch den Volkswillen zu respektieren; ein Ja ist ein Ja, und das ist bindend - das höre ich ja sonst auch bei Abstimmungen, die Sie gewonnen haben.
Wissen Sie, der Bundesrat hat sich mit dieser Frage schon mehrfach beschäftigt; hier geht es aber um ein Geschäft des Parlamentes und nicht des Bundesrates. Wir haben aber schon im Vorfeld der Abstimmung über die Lockerung der Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen und Flughäfen dargelegt, dass der Bundesrat einer Ausdehnung der Öffnungszeiten zustimmen würde - das war immer transparent -, mit der Argumentation, dass es eine moderate Ausdehnung sei und dass es vor allem die rechtliche Situation verbessere, die seit diesem Bundesgerichtsentscheid ungenügend ist. Die Weisung des Seco aus dem Jahre 2004 wurde wie gesagt von 19 Kantonen umgesetzt. Wir kennen Sonntagsverkäufe in der grossen Mehrheit der Kantone, aber mit unterschiedlichen Bedingungen und eben auf einer ungenügenden Rechtsgrundlage basierend. Deshalb verstärkt die Vorlage Ihrer Kommission eine einheitliche Anwendung und somit auch die Rechtssicherheit, die wir anstreben. Insofern ist diesem Element mit einer Lockerung der Sonntagsruhe - sehr moderat, befristet, begrenzt und bereits heute gängige Praxis -, ist dieser Gesetzeslösung zuzustimmen.
Die eidgenössischen und die kantonalen Vollzugsbehörden sind, um ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen, auf eine transparente und schweizweit einheitliche Regelung angewiesen. Gerade im Rahmen der Beschäftigung von Personal am Sonntag in Verkaufsgeschäften ist heute beides nicht verwirklicht. Ich möchte daran erinnern, dass die Ladenöffnungszeiten vollumfänglich in der Kompetenz der Kantone liegen und dass von Montag bis Samstag zwischen 6 und 23 Uhr bereits heute keine arbeitsgesetzlichen Einschränkungen gelten. Das ist die bestehende Rechtssituation. Insofern sind wir überzeugt, dass die Kantone wie bis anhin sehr zurückhaltend von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen.
Herr Donzé, Sie sprechen zu Recht die Familien an. Aber ich glaube nicht, dass man den Bündnern, Sankt-Gallern, Schwyzern, diesen Kantonen also, vorwerfen kann, sie hätten jetzt zerrüttete Familienverhältnisse; man kann nicht sagen, diese Möglichkeiten, von denen diese Kantone Gebrauch machen, hätten messbare Konsequenzen auf die Familienstrukturen. Daran glaube ich nicht. Es ist mir bis anhin auch keine Studie bekannt, die irgendetwas anderes besagt. Deshalb, glaube ich, kommt dies gerade auch vielen Familien zugute: Statt vor dem Fernseher zu sitzen und zu konsumieren, erleben sie miteinander etwas, und wenn man einen Adventskranz kauft, ist das, glaube ich, auch in Ihrem und in meinem Sinne.
Zu den Fragen, zuerst im Zusammenhang mit dem Antrag Robbiani: Herr Robbiani hat schon im Jahr 2004 eine gleichlautende Motion 04.3533, "Ladenöffnungszeiten und Gesamtarbeitsverträge", eingereicht. Das Parlament hat diese Motion abgelehnt, und der Bundesrat kann auf die damaligen Argumente zurückgreifen.
1. Das öffentliche Arbeitsgesetz hat eine andere Zielsetzung als das kollektive Arbeitsrecht. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Regelung dieser beiden Bereiche getrennt.
2. Die Ladenöffnungszeiten werden kantonal geregelt, wie ich gerade ausgeführt habe. Das kollektive Arbeitsrecht hingegen liegt in der Kompetenz des Bundes. Die Annahme Ihres Antrages würde deshalb eine Vermischung dieser beiden Kompetenzbereiche zur Folge haben, und das ist nur schon in der Verfassung nicht so vorgesehen.
3. Bei allem Verständnis für Ihre Sorgen für die Arbeitnehmenden muss ich daran erinnern, dass das Arbeitsgesetz heute doch einen dreifachen Schutz gewährleistet: Erstens muss jeder Mann und jede Frau, der oder die Sonntagsarbeit leistet, seine oder ihre Zustimmung geben; zweitens ist ein Lohnzuschlag von 50 Prozent die Folge von Sonntagsarbeit; drittens haben alle, die am Sonntag mehr als fünf Stunden arbeiten müssen, in der darauffolgenden Woche zwingend einen Ersatzruhetag zugute. Dieser Arbeitnehmerschutz ist wichtig, er ist aber auch ausreichend. Deshalb sind für den Bundesrat auch keine weiteren arbeitsgesetzlichen Massnahmen nötig, um die Situation zu verbessern. Das ist auch meine Antwort an Herrn Daguet zur Frage der Anstellungsbedingungen.
Zur Frage der Vernehmlassung: Ich erinnere daran, dass es nicht eine Vorlage des Bundesrates ist, es ist Ihre Vorlage. Ihre Kommission hat das mit Sicherheit geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass das nicht nötig ist. Wir teilen diese Auffassung, weil mit dieser Vorlage der Föderalismus ja gerade gestärkt wird, die Kantone haben sogar mehr Rechte, und es wird eine saubere Grundlage geschaffen. Diese Frage war überdies bereits im Zusammenhang mit der Vorlage zu den Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen Teil der Diskussion. Man kennt die Haltung der Kantone zur damaligen Vorlage.
Herr Wasserfallen hat einen richtigen, moderaten Vorschlag gemacht, der die Sonntagsruhe, wie sie heute praktiziert wird, aufrechterhält, der den Arbeitnehmerschutz gewährleistet, der aber auch den neuen Lebensgewohnheiten der Menschen in diesem Land Rechnung trägt. Der Bundesrat unterstützt daher die vorgeschlagene Gesetzesänderung.