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Widmer Hans · Nationalrat · 2007-09-27

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Ich werde in meinem Referat nur über die Motion 07.3277 und deren Behandlung in der Kommission sprechen. In dieser Motion der SiK-SR wird der Bundesrat beauftragt, "in der heutigen sicherheitspolitischen Lage auf die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause zu verzichten. Ausnahmen von dieser Regelung sind für Truppen vorzusehen, welche Ersteinsätze zu leisten haben". [PAGE 1472]

Der Bundesrat hat die Annahme dieser Motion beantragt und hat bereits die entsprechenden Massnahmen angekündigt. Die SiK-NR hat die Motion lediglich noch dahingehend ergänzt, dass der Bundesrat beauftragt wird, mindestens einmal pro Legislatur die Sicherheitslage entsprechend neu zu beurteilen. Die Motion der SiK-SR war als Reaktion auf die zurückgezogene Motion Fetz 06.3351 entstanden, welche die Unterbindung der Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause auch an aktive Angehörige der Armee forderte. Die Motion Fetz ging also weiter als die Motion des Ständerates, wurde dann aber zurückgezogen.

Ein Antrag auf Abänderung der vorliegenden Motion in dem Sinne, dass die aktiven Armeeangehörigen weiterhin Munition erhalten, diese jedoch von den Schützenvereinen aufbewahrt wird, wurde mit 16 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Die Motion, die Sie als Ergebnis der Beratungen in der Kommission vor sich haben, ist von der SiK-NR mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen worden.

Ich lege noch kurz die Argumente dar, welche in der SiK-NR vorgetragen wurden. Die Mehrheit sagte, sie könne zustimmen, weil bei der Abgabe von Taschenmunition eine ganz andere Tradition ins Spiel komme als bei der Abgabe der Ordonnanzwaffe. Weiter sagte man, es brauche eine periodische Lagebeurteilung, denn die Tradition der Abgabe von Munition habe immer etwas mit der sicherheitspolitischen Lage zu tun gehabt. Man hat auch auf die Geschichte hingewiesen; ich möchte hier aber nicht auf die Details eingehen.

Innerhalb der Mehrheit, welche die Motion unterstützt, gab es dann zwei Meinungen. Der eine Teil der Mehrheit war nämlich der Meinung, so, wie die Motion jetzt vorliege, sei sie völlig genügend; man brauche nicht mehr. Denn so liessen sich Handlungen im Affekt verhindern, weil die Waffe von der Munition getrennt sei. Ein anderer Teil der Mehrheit fand, diese Motion sei nur ein Schritt in die richtige Richtung, aber das genüge nicht. Man wolle eigentlich noch gerne den zweiten Schritt, und das wäre eben der Verzicht auf das Behalten der Waffe. So viel zur Mehrheit.

Die Minderheit, die nun unterlegen ist, war der Meinung, Waffe und Munition gehörten zusammen, das sei eine Einheit. Sie sagte, die Bereitschaft für alle Milizangehörigen würde beeinträchtigt, wenn man die Munition nicht bei sich habe. Insbesondere für die Milizarmee sei es wichtig, bei allfälligen subsidiären Raumsicherungseinsätzen sofort bereit zu sein. Dann hat man auch gesagt, es brauche doch Vertrauen in die Dienstleistenden, welche ohnehin schon einen riesengrossen Dienst an der Heimat, am Vaterland zu leisten hätten. Die Minderheit hat auch gesagt, es handle sich hier nur um eine Salamitaktik. Jetzt würde man die Munition zurückbehalten und nachher allenfalls auch noch die Ordonnanzwaffe.

Sie sehen, die Argumente wurden ausgetauscht, und die Motion wurde aufgrund des Eingehens auf die Argumente der Mehrheit angenommen. Ich bitte Sie, das auch zu tun.