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Imfeld Adriano · Nationalrat · 2007-10-01

Imfeld Adriano · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-01

Wortprotokoll

Als Ökonom und einer der wenigen praktizierenden Steuerexperten erlaube ich mir, den Fokus auf einige wenige Vorstösse und speziell interessierende Steuerthemen zu legen und die Vertretung der grossen politischen Linien den übrigen Vertretern meiner Fraktion zu überlassen.

In einem ersten Teil gehe ich auf die Mehrwertsteuerproblematik ein. Ich bitte Sie insbesondere, meine Motion 06.3733, "Vorsteuerabzug auch auf längerfristigen Investitionen", anzunehmen, denn die Unternehmen sollen auch dann vorsteuerabzugsberechtigt sein, wenn sachlich und zeitlich kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den steuerbaren Eingangs- und Ausgangsumsätzen besteht. Ein aktueller Bundesgerichtsentscheid führt dazu, dass viele Körperschaften, die in einem Sektor tätig sind, welcher hohe Investitionen verlangt, die nur mittel- bis langfristig nutzbar sind, nicht oder nur teilweise vorsteuerabzugsberechtigt sind; es geht dabei z. B. um die Forschung. Dies führt zu Mehrausgaben und zu massiven Wettbewerbsnachteilen, insbesondere im internationalen Vergleich. Mein Anliegen ist dringend und deshalb zwingend in der laufenden Revision des Mehrwertsteuergesetzes zu behandeln, im Interesse der Wirtschaft und unseres Landes.

Nicht zuletzt gestützt auf die eigenen Erfahrungen, unterstütze ich die Aussagen des Schweizerischen Gewerbeverbandes von letzter Woche, wonach der Mehrwertsteuervollzug nach wie vor zu kompliziert und zu aufwendig ist. Ich möchte dies am Beispiel der Publikationen zur Mehrwertsteuer im Umfang von insgesamt rund 3000 Seiten machen. Anfang 2004 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ihre Absicht bekanntgegeben, die Publikationen zur Mehrwertsteuer zu überarbeiten. Im November 2005 hat die ESTV dem auf Betreiben von alt Nationalrat Raggenbass installierten Mehrwertsteuer-Konsultativgremium erste Vorschläge zum Überarbeitungskonzept vorgelegt. Die ESTV hat dabei wiederholt bekräftigt, dass die Publikationen bis Ende 2007 lediglich mit den zwischenzeitlich erfolgten Praxisänderungen und Präzisierungen à jour gebracht werden sollten. Die Wirtschaftsvertreter im Konsultativgremium haben der ESTV zu den vorgelegten Entwürfen bisher mehrere Hundert Vorschläge eingereicht. Auf die von der Wirtschaft vorgeschlagenen und erforderlichen Praxisänderungen will die ESTV in dieser Phase aus Zeit- und Kapazitätsgründen konsequent verzichten. Damit ist meines Erachtens die Chance vertan, die Mehrwertsteuer auf der Basis des geltenden Gesetzes zugunsten der Wirtschaft weiter zu vereinfachen.

Das Mehrwertsteuer-Konsultativgremium verkommt damit zu einem Alibigremium, und der politische Wille kann nur teilweise umgesetzt werden. Die Überarbeitung der von alt Bundesrat Villiger am 28. August 2003 erlassenen Geschäftsordnung für das Gremium ist angezeigt. Dabei müssen diesem Gremium dringend mehr konkrete Mitsprache- und Gestaltungsrechte eingeräumt werden. Insgesamt zeigt sich der Mehrwertsteuerbereich als dringliche und wichtige Baustelle.

Es ist klar, dass ich als Obwaldner Volksvertreter zum Thema Steuerwettbewerb nicht einfach schweigen kann. Unser Land zeigt insbesondere im Vergleich zum Nachbarland Deutschland sehr schön, dass der Steuerwettbewerb Politik und Verwaltung zu einer attraktiven Kombination von öffentlichen Leistungen und fiskalischen Belastungen zwingt. Trotz Steuerwettbewerb ist aber der Steuerertrag auch in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen, und unser föderalistisch organisierter Staat kann seine öffentlichen Aufgaben jederzeit erfüllen.

Insbesondere die Einführung des NFA hat dann meinen Kanton als bisher finanzausgleichsverwöhnten Kanton gezwungen, neue Wege zu gehen. Mein Kanton hat sich dabei für die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit entschieden und ist mit der sogenannten Steuerstrategie per 1. Januar 2006 auf den Weg gegangen. Der Bundesgerichtsentscheid vom Juni 2007 hat meinen Kanton zu kleinen Korrekturen in der Tarifgestaltung gezwungen, welche von Parlament und Volk demnächst verabschiedet werden und per 1. Januar 2008 in Kraft treten können. Die bei den natürlichen Personen erstmals zur Anwendung gelangende Flat Rate Tax wird Obwalden im internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb noch besser als bisher positionieren und führt unter Berücksichtigung der stark progressiven Bundessteuer zu einer verfassungskonformen Besteuerung der Einkommen.

Insgesamt darf aufgrund der aktuellen Veranlagungsergebnisse schon heute festgestellt werden, dass die Steuerstrategie des Kantons Obwalden aufgeht und dass dieser Kleinstaat aufgrund der damit verbundenen Denkhaltung der Einwohner in eine bessere Zukunft geführt wird. Als kleiner Nischenplayer braucht mein kleiner Halbkanton nur einen sehr geringen Teil des schweizerischen Steuerkuchens und stellt damit für die grossen Kantone und auch für den Kanton Zug, insbesondere unter Beachtung aller übrigen standortrelevanten Faktoren, nämlich der Nähe zum Flughafen usw., keine Gefahr dar.

Nun komme ich zu einem ganz anderen Thema, zur Motion Leutenegger Filippo 07.3385, welche Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften verlangt. Dazu ist zu sagen, dass die aktuelle Umwelt- und Energiedebatte durch neue Abgaben und Umverteilungsmechanismen von viel Bürokratie und von einer insgesamt unsicheren Wirkung gekennzeichnet ist. Hier setzt der Vorstoss meines Kollegen Leutenegger an. Er will über die zeitlich begrenzte Verlustverrechnung bzw., gemäss seiner Formulierung, über die "Abschreibung der Investition" steuerliche Anreize schaffen, damit auch bei Liegenschaften im Privatvermögen vermehrt energietechnisch sinnvolle Gesamtsanierungen vorgenommen werden können.